Rollen und Pflichten bei Fahrzeugen
Damit du im Umgang mit deinem Auto alles richtig machst, ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten du hast. Hier findet man meist die Begriffe „Fahrzeughalter“, „Versicherungsnehmer“, „Eigentümer“ und „Fahrzeugführer“. Doch wo liegen die Unterschiede?
Im Folgenden erklären wir dir die Unterschiede zwischen Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Fahrzeugführer. Wir empfehlen dir, die Erklärungen der Reihenfolge nach zu lesen. Denn so kannst du die Unterschiede am besten nachvollziehen.
Die Unterschiede in Kürze Wer ist der Fahrzeughalter? Wer ist der Eigentümer? Wer ist der Fahrzeugführer? Wer ist der Versicherungsnehmer? Besondere Fälle: Leasing, Firmenwagen & Fahranfänger Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co.
Die Unterschiede in Kürze
Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, findest du vorab eine kurze Definition der verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten. Wichtig: Es kann sein, dass eine Person alle Rollen (Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer) übernimmt. Genauso kann es aber vorkommen, dass die vier Zuständigkeitsbereiche auf vier unterschiedliche Personen verteilt sind. Genaue Erklärungen finden Sie weiter unten.
Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Er kümmert sich um alle Bereiche, die mit Behörden, Steuern und der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun haben. Der Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Nur sie darf das Auto verkaufen. Der Eigentümer ist häufig identisch mit dem Fahrzeughalter, das muss aber nicht sein. Beim Leasing ist es zum Beispiel anders (dazu unten mehr). Der Fahrzeugführer ist die Person, die am Steuer eines Wagens sitzt, also der Fahrer. Er muss einen Führerschein haben, seine Pflichten als Fahrer erfüllen und alle Verkehrsregeln einhalten. Der Fahrer und der Fahrzeughalter müssen aber nicht dieselbe Person sein: Wenn ein Auto zum Beispiel gestohlen wird, bleibt der Fahrzeughalter weiterhin verantwortlich für das Auto, der Dieb ist aber der Fahrer, sobald er am Steuer sitzt. Der Versicherungsnehmer ist meistens identisch mit dem Fahrzeughalter. Denn der Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto abschließen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Fahranfängern: Sie versichern ihren Wagen häufig über ihre Eltern oder Großeltern.
Wer ist der Fahrzeughalter?
Der Fahrzeughalter ist für die Verkehrssicherheit des Wagens verantwortlich. © gettyimages/Sidekick
Der Fahrzeughalter ist die Person, die im Fahrzeugschein steht. Du kannst das aber auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde herausfinden, wenn du das betreffende Kfz-Kennzeichen kennst.
Der Fahrzeughalter ist laut § 31 StVO für ein Fahrzeug und seine Verkehrssicherheit verantwortlich. Er bestimmt also auch darüber, wer das Fahrzeug fahren darf und wer nicht. Weil der Fahrzeughalter die Verantwortung für das Auto hat, ist er auch der Ansprechpartner für Behörden oder die Polizei, wenn es zum Beispiel Schwierigkeiten mit dem Wagen gibt. Es können aber auch mehrere Personen Fahrzeughalter sein. Zum Beispiel kann ein Ehepaar sich die Pflichten teilen. Dann sind sie gemeinsam für das Fahrzeug verantwortlich.
Um Fahrzeughalter zu sein, muss man keinen Führerschein haben. Das heißt: Wer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, kann trotzdem der Fahrzeughalter eines Autos oder Motorrads sein. Er darf das Fahrzeug dann aber nicht fahren. Pflichten des Fahrzeughalters
Ein Fahrzeughalter hat verschiedene Pflichten, die er erfüllen muss.
Verkehrssicherheit & Fahrerlaubnis
Verkehrssicherheit: Der Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Dazu gehören zum Beispiel funktionierende Sicherheitsgurte oder unbeschädigte Reifen, aber auch das Einhalten der Termine für die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung. Wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt und ein Schaden entsteht, gilt der Fahrzeughalter als Täter. Fahrerlaubnis: Der Fahrzeughalter darf laut § 21 (1) StVG nur Personen das Fahren des Wagens erlauben, die einen Führerschein besitzen und keine schweren Einschränkungen (starke Sehschwäche, Taubheit) haben. Wenn jemand den Wagen nutzen möchte, der seinen Führerschein abgegeben hat, muss der Fahrzeughalter ihn daran hindern. Tut er das nicht, sondern erlaubt das Fahren, werden für ihn laut § 21 (2) StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder eine Geldstrafe fällig. Wenn der Fahrzeughalter zum Beispiel jemanden ohne Führerschein fahren lässt oder eine Person, die nicht mehr gut sieht, kann es sein, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt. Denn er darf niemanden mit dem Auto fahren lassen, der eine Bedrohung für den Verkehr darstellt. In einem solchen Fall kann das Fahrzeug laut § 21 (3) StVG auch eingezogen werden. Verkehrstauglichkeit: Der Fahrzeughalter darf nur Personen ans Steuer lassen, die verkehrstauglich sind. Das heißt: Der Fahrzeughalter muss verhindern, dass jemand den Wagen nutzt, der Alkohol im Blut hat oder unter Drogen steht. Betriebserlaubnis: Wenn das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat, muss der Fahrzeughalter sicherstellen, dass niemand mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt.
Weitere Pflichten
Kfz-Steuer: Der Fahrzeughalter muss die Kfz-Steuer an das Hauptzollamt zahlen. Dabei muss er die festgelegte Frist einhalten. Bei Verzögerungen nimmt das Hauptzollamt sein Fahrzeug außer Betrieb und versiegelt es. Erst wenn die Kfz-Steuer bezahlt ist, kann das Fahrzeug wieder benutzt werden. Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Fahrzeughalter muss laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes kann sonst über den Fahrzeughalter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt. Kfz an- und ummelden: Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, das Auto anzumelden. Auch wenn er umzieht oder sich sein Name ändert (zum Beispiel durch eine Heirat), muss er bei der zuständigen Zulassungsbehörde das Auto ummelden.
Wann muss der Fahrzeughalter haften?
Im Folgenden erklären wir dir, wann der Fahrzeughalter für Schäden aufkommen muss und wann nicht. Wann haftet der Fahrzeughalter?
Der Fahrzeughalter ist laut § 31 StVZO dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Das gilt auch für Anhänger. Wenn es zu einem Unfall kommt, weil der Wagen zum Beispiel abgefahrene Reifen hat, muss er laut § 7 (1) StVG die Verantwortung dafür übernehmen. Das heißt, er muss den entstandenen Schaden bezahlen.
Der Fahrzeughalter muss laut § 7 (1) StVG einen Schaden immer dann übernehmen, wenn ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug die Gesundheit oder das Leben eines Menschen gefährdet oder verletzt. Das ist zum Beispiel bei nicht funktionierenden Bremsen, kaputten Sicherheitsgurten oder abgefahrenen Reifen der Fall.
Es kann aber auch passieren, dass der Fahrzeughalter für Schäden zahlen muss, die der Fahrer verursacht.
Beispiel: Ein Fahrzeug wurde falsch geparkt. Die Polizei kann aber nicht herausfinden, wer der Fahrer war. Weil die Beamten das Kfz-Kennzeichen haben, können sie feststellen, wer der Fahrzeughalter ist. Er muss das Bußgeld bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrzeughalter nicht angeben möchte, wer der Fahrer gewesen ist. Wann haftet der Fahrzeughalter nicht?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Ausnahmen, bei denen der Fahrzeughalter Schäden nicht ersetzen muss:
Höhere Gewalt: Laut § 7 (2) StVG muss der Fahrzeughalter keine Schäden übernehmen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis Schuld daran hat (zum Beispiel eine plötzliche Naturkatastrophe). Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter den Schaden trotz größter Sorgfalt nicht abwenden konnte. Schwarzfahrten: Nach § 7 (3) StVG muss der Fahrzeughalter den Schaden nicht übernehmen, wenn jemand ohne sein Wissen und gegen seinen Willen das Fahrzeug nutzt (zum Beispiel, wenn der Wagen gestohlen wird und der Dieb wegen kaputter Bremsen am Fahrzeug einen Unfall verursacht). Wenn aber der Fahrzeughalter den Autodiebstahl durch Fehlverhalten ermöglicht hat (er hat zum Beispiel den Schlüssel stecken lassen), ist er für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dann muss er sich am Schadensersatz beteiligen. Wie hoch der Anteil ist, entscheidet immer das zuständige Gericht.
Wer ist der Eigentümer?
Der Eigentümer eines Fahrzeugs steht im Fahrzeugbrief. Nur er darf das Auto verkaufen. © gettyimages/nd3000
Der Eigentümer eines Fahrzeugs ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Nur sie darf den Wagen verkaufen. Der Eigentümer steht immer im Fahrzeugbrief. Dort sind auch alle anderen Eigentümer eingetragen, denen das Auto bisher gehört hat.
Das solltest du beachten: Den Fahrzeugbrief zu besitzen reicht nicht, um nachzuweisen, dass man der Eigentümer eines Autos ist. Denn der Eintrag lässt laut der Deutschen Anwaltshotline nur eine sogenannte Vermutung über das Eigentum zu. Zwar bewahrt der rechtmäßige Eigentümer den Fahrzeugbrief auf. Wenn er aber gestohlen wird, könnte der Dieb einfach behaupten, das Auto gehöre ihm, weil er den Fahrzeugschein vorzeigen kann. Wichtige Dokumente sind deshalb normalerweise nur der Kaufvertrag des Fahrzeugs und der entsprechende Rechnungsnachweis (Quittung oder Bankauszug).
Aber es gibt auch Ausnahmen: Wenn eine andere Person Eigentümer des Fahrzeugs werden soll, reicht es nicht, die Person bei der Versicherung einzutragen. Du solltest laut der Anwaltskanzlei Müggelsee in einem Dokument schriftlich festhalten, wer wirklich der Eigentümer ist. Alle beteiligten Personen müssen das Dokument unterschreiben. Denn auch der neue Eigentümer muss mit der Übertragung einverstanden sein.
Beispiel: Ein Mann kauft ein Auto und schenkt es seiner Frau. Sie darf damit machen, was sie möchte. Irgendwann kommt es zur Scheidung und beide streiten sich um den Wagen. Obwohl der Mann seiner Frau das Auto geschenkt hat, kann er einfach behaupten, der Wagen gehöre ihm: Denn er steht im Fahrzeugbrief als Eigentümer und hat auch den Kaufvertrag unterschrieben. Ohne ein Dokument, auf dem steht, dass der Wagen der Frau geschenkt wurde und das beide unterschrieben haben, ist nicht nachzuweisen, dass sie die Eigentümerin ist.
Abgesehen von der Möglichkeit, den Wagen zu verkaufen, hat der Eigentümer keine Pflichten bezüglich des Fahrzeugs, solange er nicht gleichzeitig Fahrzeughalter oder Fahrer ist. Wenn er auch der Fahrzeughalter oder der Fahrer des Wagens ist, muss er die dafür vorgesehenen Aufgaben erfüllen. Wer ist der Fahrzeugführer?
Der Fahrzeugführer ist die Person, die am Steuer sitzt: also der Fahrer. © gettyimages/metamorworks
Fahrzeugführer ist im Prinzip ein anderer Begriff für den Fahrer. Er lenkt das Fahrzeug bewusst, indem er Antrieb und Bremse bedient. Das heißt, er führt das Fahrzeug. Während der Fahrt darf es nur einen Fahrzeugführer geben.
Der Fahrer ist somit gleichzeitig die Person, die während der Fahrt das Fahrzeug „in Besitz nimmt“. Deshalb wird er oft auch als Besitzer bezeichnet. Merke dir am besten: Wer während der Fahrt am Steuer sitzt, ist in dem Moment der Besitzer des Wagens. Er ist aber nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer. Denn der Fahrer hat zwar am Steuer die Kontrolle über das Auto, es gehört ihm aber vielleicht nicht und er kann dann auch nicht entscheiden, ob das Fahrzeug zum Beispiel zum Verkauf steht. Pflichten des Fahrzeugführers
Der Fahrzeugführer, also der Fahrer eines Wagens, hat verschiedene Pflichten:
Der Fahrer braucht laut § 4 (1) der FeV eine Fahrerlaubnis. Laut § 11 FZV muss er den Fahrzeugschein während der Fahrt mit sich führen. Denn das bedeutet normalerweise, dass der Fahrzeughalter es ihm erlaubt hat, das Auto zu nutzen. Der Fahrer muss alle in § 23 der StVO genannten Pflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, vor der Fahrt zu überprüfen, ob das Auto verkehrssicher ist.
Wann muss der Fahrzeugführer haften?
Der Fahrzeugführer (also der Fahrer) muss laut § 1 StVO im Verkehr immer vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Außerdem muss er sich so verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt, gefährdet, belästigt oder behindert.
Immer dann, wenn ein Fahrer sich mit seinem Verhalten nicht an die Verkehrsregeln hält und einen Schaden verursacht, muss er ihn ersetzen. Das gilt zum Beispiel auch für das Fahrverhalten auf öffentlichen Parkplätzen. Wann haftet der Fahrzeugführer?
Alle Pflichten, die ein Fahrzeugführer (also der Fahrer) hat, stehen in § 23 StVO. Der Fahrer muss immer dann für einen Schaden aufkommen, wenn er gegen die festgelegten Pflichten verstößt und der Schaden deshalb entsteht.
Beispiel: Am Steuer schreibt ein Mann während des Fahrens eine SMS. Weil er abgelenkt ist, übersieht er den Radfahrer vor sich und hält den Mindestabstand nicht ein. Dabei wird der Radfahrer verletzt und bricht sich ein Bein. Der Autofahrer hat als Führer des Wagens seine Pflicht nicht eingehalten, weil er nicht auf die Straße geschaut hat, sondern auf das Handy. Deshalb hat er den Radfahrer übersehen. Er muss also die anfallenden Krankenhaus- und Reha-Kosten übernehmen. Die Versicherung kann in einem solchen Fall die Leistungen kürzen, weil der Fahrer während der Fahrt das Handy bedient und sich nicht an das Gesetz gehalten hat.
Das solltest du beachten: Wenn der Unfall nicht allein durch das Fehlverhalten des Fahrers entsteht, sondern auch, weil zum Beispiel die Bremsen des Fahrzeugs kaputt sind, kann die Versicherung auch hier die Leistungen kürzen. Denn in einem solchen Fall geht von dem Fahrzeug eine Betriebsgefahr aus. Die genauen Kostenanteile für Fahrer und Fahrzeughalter ermittelt das zuständige Gericht. Wann haftet der Fahrzeugführer nicht?
Der Fahrzeugführer muss für einen Schaden nicht aufkommen, wenn er alle seine Pflichten als Fahrer erfüllt hat.
Außerdem gibt es Situationen, in denen ein Fahrer einen Schaden nicht verhindern kann. Man spricht dann davon, dass der Schaden unabwendbar war.
Beispiel: Ein Baum fällt wegen eines Sturms um und fällt plötzlich auf die Fahrbahn. Der Fahrer im herannahenden Auto (Auto 1) hält sich beim Fahren an die Verkehrsvorschriften, er muss aber vor dem Baum ausweichen. Dabei prallt er mit dem Wagen auf der anderen Straßenseite zusammen (Auto 2). In einem solchen Fall muss der Fahrer von Auto 1 laut § 17 Abs. 3 StVG beweisen, dass er nichts tun konnte, um den Schaden zu verhindern. Man spricht dann davon, dass er einen sogenannten Unabwendbarkeitsbeweis erbringen muss: Das heißt, dass der Fahrzeugführer (also der Fahrer) einwandfrei gefahren ist, er den Schaden aber trotz aller Vorsicht und Sorgfalt nicht verhindern konnte. Wer ist der Versicherungsnehmer?
Die Kfz-Versicherung schließt der Versicherungsnehmer ab. © gettyimages/djiledesign
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die eine Kfz-Versicherung abschließt. Grundsätzlich gilt: Laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Der Fahrzeughalter ist aber nicht immer identisch mit dem Versicherungsnehmer. Fahranfänger, Fahrer von Firmenwagen oder auch Lebens- oder Ehepartner sind zum Beispiel eine Ausnahme.
Fahrzeughalter sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Du kannst aber auch zusätzlich noch eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung wählen. Besondere Fälle: Leasing, Firmenwagen & Fahranfänger
Grundsätzlich gibt es auch ein paar Ausnahmen, bei denen die Zuständigkeiten rund ums Auto unter verschiedenen Personen aufgeteilt sind. Wir erklären dir im Folgenden, was du wissen musst. Leasing
Beim Leasing vermietet eine Firma einen Wagen an einen Kunden. Während der Dauer des Mietvertrages überlässt sie dem Kunden also die Nutzung des Fahrzeugs.
Die Zuständigkeiten können beim Leasing folgendermaßen geregelt sein:
Eigentümer: Das ist die Leasinggesellschaft, denn ihr gehört der Wagen rechtmäßig. Nur sie darf ihn verkaufen. Fahrzeughalter: Das ist der jeweilige Kunde (auch Leasingnehmer genannt). Ihm überträgt die Leasinggesellschaft die Nutzung und Haltung des Autos. Das heißt, er kann das Fahrzeug nutzen, muss aber auch alle Pflichten eines Fahrzeughalters erfüllen. Fahrer: Das ist immer die Person, die am Steuer des Autos sitzt. Wenn zum Beispiel der Fahrzeughalter einem Freund den Wagen leiht, ist der Freund der Fahrer, solange er am Steuer sitzt. Häufig findet man in Verträgen auch die Bezeichnung „Besitzer“. Versicherungsnehmer: Normalerweise ist die Person, die den Leasingvertrag abschließt, der Versicherungsnehmer. Das heißt: Der Fahrzeughalter ist meistens auch der Versicherungsnehmer. Wichtig ist hier: Beim Leasing reicht eine Kfz-Haftpflicht nicht aus, fast alle Anbieter verlangen eine Vollkaskoversicherung. Die Kosten dafür zahlt aber nicht der Leasinganbieter, sondern der Leasingnehmer.
Das solltest du beachten: Eine solche Verteilung ist in den meisten Fällen durch Leasinggesellschaften vorgesehen, das muss aber nicht so sein. Welche Zuständigkeiten du beim Leasing genau hast, kommt also immer auf deinen Leasingvertrag und die darin festgehaltenen Regelungen an. Firmenwagen
Bei einem Firmenwagen ist der Arbeitnehmer der Fahrer. Alle anderen Zuständigkeiten liegen beim Arbeitgeber. © gettyimages/LuckyBusiness
Laut der WirtschaftsWoche sind bei Firmenwägen die Zuständigkeiten folgendermaßen aufgeteilt:
Fahrer: Das sind Sie als Arbeitnehmer. Das heißt: Dein Arbeitgeber erlaubt dir das Fahren mit dem Firmenwagen. Du bist aber nicht der Fahrzeughalter. Das heißt: Du musst auch nicht die Pflichten des Fahrzeughalters erfüllen. Eigentümer, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer: Für alle drei Zuständigkeitsbereiche ist Ihr Arbeitgeber (Firma) zuständig. Das heißt, dein Arbeitgeber schließt auch die Kfz-Versicherung ab. Wenn du aber als Fahrer einen Schaden oder einen Unfall verursachst, musst du normalerweise die Selbstbeteiligung bezahlen.
Welchen Versicherungsschutz das Auto hat, kannst du normalerweise in deinem Vertrag zur Nutzung des Firmenwagens nachlesen. Abweichende Halterschaft bei Fahranfängern
Der Ausdruck „abweichende Halterschaft“ bedeutet, dass der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person sind. Häufig kommt es dazu, wenn Fahranfänger über die Kfz-Versicherung der Eltern mitversichert sind.
Beispiel: Die 50-Jährige Sabine hat eine Tochter mit dem Namen Lisa, die vor kurzem ihren Führerschein gemacht hat. Zum Geburtstag schenkt Sabine ihrer Tochter ein Auto. Das Auto versichert sie über ihre eigene Versicherung als Zweitwagen, sodass Lisa als Fahranfängerin den Schadenfreiheitsrabatt ihrer Mutter nutzen kann.
In einem solchen Fall sind die Zuständigkeiten für Lisas Wagen wie folgt aufgeteilt:
Eigentümer: Lisa ist die Eigentümerin. Denn ihre Mutter hat Lisa den Wagen zur freien Verfügung geschenkt. Wenn Lisa möchte, kann sie das Auto auch verkaufen. Fahrer: Lisa ist auch die Fahrerin des Autos. Fahrzeughalter: Lisa ist die Fahrzeughalterin. Zwar meldet Sabine den Wagen ihrer Tochter bei der Versicherung an, Lisa nutzt das Auto aber und ist dafür verantwortlich. Ihr Name steht im Fahrzeugschein, deshalb ist Lisa die Fahrzeughalterin. Versicherungsnehmer: Weil nicht Lisa, sondern ihre Mutter die Versicherung abgeschlossen hat, ist Sabine die Versicherungsnehmerin. Das heißt: Sabine zahlt den Versicherungsbeitrag für ihren eigenen Wagen, aber auch Lisas Auto ist unter ihrem Namen als Zweitwagen angemeldet. So kann Lisa vom Schadenfreiheitsrabatt ihrer Mutter profitieren und ist direkt mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ½ versichert. Normalerweise beginnen Fahranfänger ohne die Versicherung über Eltern oder Großeltern bei der SF-Klasse 0. Wenn Lisa irgendwann eine eigene Kfz-Versicherung abschließen möchte, wird sie in die SF-Klasse 0 eingestuft, außer ihre Mutter überschreibt ihr den Rabatt.
Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co.
Im Folgenden beantworten wir weitere relevante Fragen, die häufig rund um die Begriffe Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Co. aufkommen. Wer zahlt bei einem Unfall?
Bei einem Schaden kommt es auf die genaue Situation an, um sagen zu können, wer den Schaden bezahlen muss. © gettyimages/South_agency
Bei einem Unfall zahlt grundsätzlich, wer ihn verursacht hat und die Verantwortung dafür trägt. Wer etwas beschädigt, muss auch Schadensersatz leisten. Das kann
entweder der Fahrzeugführer sein, also der Fahrer (wenn eine falsche Fahrweise dazu geführt hat), oder der Fahrzeughalter (wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war oder der Fahrzeughalter seine Pflichten nicht eingehalten hat und es deshalb zum Unfall gekommen ist).
Wenn mehrere Beteiligte einen Unfall verursacht haben, kommt es darauf an, wie er genau entstanden ist. Dann kann es sein, dass mehrere Personen den Schaden anteilig bezahlen müssen. Das beurteilt normalerweise das zuständige Gericht. Wann zahlt die Kfz-Versicherung?
Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Kfz-Versicherung du abgeschlossen hast. Denn jede Kfz-Versicherung übernimmt unterschiedliche Schäden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die das versicherte Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht. Mit der Kfz-Haftpflicht sind der Fahrzeughalter, der Eigentümer und der Fahrer (Fahrzeugführer) versichert.
Beispiel: Du beschädigst beim Ausparken den Lack des Autos hinter dir. Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflicht Schäden, die du an einem anderen Fahrzeug verursachen. Deshalb übernimmt sie die Reparaturkosten am anderen Fahrzeug. Wenn dein Auto aber auch einen Lackschaden davonträgt, brauchst du eine Vollkasko, denn die Kfz-Haftpflicht zahlt dafür nicht. Hast du keinen Vollkaskoschutz, musst du die Kosten selbst übernehmen.
Die Kaskoversicherungen
Die Kaskoversicherungen (Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung) zahlen Schäden, die an deinem eigenen Auto entstehen. Dabei kommt es aber darauf an, was für ein Schaden vorliegt, wie er entstanden ist und welche Kaskoversicherung du abgeschlossen hast. Wer zahlt das Bußgeld?
Grundsätzlich gilt: Sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter müssen ihre Aufgaben und Pflichten erfüllen. Wenn du das nicht tust, musst du ein Bußgeld für deine Verstöße zahlen, bekommen Punkte in Flensburg oder es kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Ein Beispiel: Wenn die Verkehrskontrolle ein Fahrzeug anhält, weil es gegen die Winterreifenpflicht verstößt, müssen sowohl der Fahrer (60 bis 120 Euro) als auch der Fahrzeughalter (75 Euro) ein Bußgeld zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Denn der Fahrzeughalter hatte die Pflicht, das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten und der Fahrer hätte es ohne die Winterreifen nicht nutzen dürfen. Das doppelte Bußgeld fällt aber nur an, wenn Fahrer und Fahrzeughalter nicht identisch sind.
Das solltest du wissen: Fahrzeughalter müssen darauf achten, dass sie nur Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis ans Steuer lassen. Laut §21 StVG drohen sonst sowohl dem Fahrzeughalter als auch dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Außerdem kann der Richter im Einzelfall das Fahrzeug einziehen. Das passiert häufig bei Wiederholungstätern. Wer bekommt die Punkte in Flensburg?
Nicht nur Fahrer, auch Fahrzeughalter können mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bestraft werden. © gettyimages/filmfoto
Wenn ein Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, bekommt er die Punkte in Flensburg.
Aber auch der Fahrzeughalter kann Punkte bekommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug überladen ist und trotzdem gefahren wird. Denn der Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass es nicht überladen am Verkehr teilnimmt.
Merke dir: Immer, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und ein Schaden entsteht, bekommt auch der Fahrzeughalter Punkte in Flensburg. Wer meldet das Auto an, um oder ab?
Beim Anmelden ist es sinnvoll, wenn der Fahrzeughalter persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle erscheint. Er kann sich aber auch mit einer Vollmacht vertreten lassen.
Auch das Ummelden bei der Kfz-Zulassungsbehörde übernimmt der Fahrzeughalter. Er kann sich aber von einer anderen Person vertreten lassen, wenn er eine Vollmacht ausstellt. Das Ummelden muss aber sofort passieren. Sonst kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 Euro anfallen.
Das Abmelden sollte der Fahrzeughalter persönlich vornehmen, er muss es aber nicht. Das kann jede Person übernehmen. Dafür ist auch keine Vollmacht notwendig. Du musst der Kfz-Zulassungsbehörde nur alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Wer steht im Fahrzeugschein?
Im Fahrzeugschein steht der Fahrzeughalter. Wenn der Fahrzeughalter umzieht oder sich sein Name ändert, muss er das Fahrzeug ummelden. Das heißt: Er muss die Änderung der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unverzüglich melden.
Wenn sich der Fahrzeughalter ändert, kann jeder das Fahrzeug abmelden. Voraussetzung ist aber, dass alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen. Wer steht im Fahrzeugbrief?
Im Fahrzeugbrief steht, wer der Eigentümer des Wagens ist. Darin sind aber auch alle anderen Eigentümer, die der Wagen je hatte, zu finden.
Das solltest du beachten: Der Fahrzeugbrief ist kein gültiges Dokument, um das Eigentum nachzuweisen. Der Grund: Wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wird, könnte ein Dieb behaupten der Eigentümer zu sein, weil er den Fahrzeugbrief besitzt. Das ist aber so nicht korrekt. Wem das Fahrzeug wirklich gehört, belegt nur ein Dokument (Kaufvertrag oder ein vom Notar beglaubigter Schenkungsvertrag), in dem steht, wer das Auto verkaufen darf. Die Person ist der rechtmäßige Eigentümer. Ein solches Dokument müssen grundsätzlich immer alle beteiligten Parteien unterschreiben. Wer zahlt die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer zahlt der Fahrzeughalter an das Hauptzollamt. Wenn er das nicht innerhalb der Frist erledigt und auch den Mahnungen nicht nachkommt, versiegelt das Hauptzollamt normalerweise das Fahrzeug. Das heißt, es wird außer Betrieb genommen. Erst, wenn die Kfz-Steuer bezahlt ist, wird es wieder entsiegelt. Pflichten einhalten
Damit du richtig geschützt bist, ist es sehr wichtig, dass du deine Pflichten und Zuständigkeiten in Bezug auf ein Fahrzeug und den Verkehr kennst. Denn ganz gleich, ob du Fahrer, Fahrzeughalter, Eigentümer oder Versicherungsnehmer sind: Nur, wenn du deine Aufgaben erfüllst, handelst du richtig und stellst sicher, dass dein Versicherungsschutz gültig ist.