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koerperschaftssteuer

1. Allgemeines

Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer auf die Einkommen bzw. Gewinne von juristischen Personen. Man es sich als Gegenstück zur Einkommenssteuer vorstellen, bei der die Einkommen von natürlichen Personen besteuert werden. Sie ist:

  • ein direkte Steuer, da der Steuerschuldner die Belastung selbst trägt
  • eine Ertragssteuer, da sie vom tatsächlichen Gewinn abhängt
  • eine Gemeinschaftssteuer, da sie zu je 50% dem Bund und den Ländern zufällt

Gesetzliche Grundlage: „ Die deutsche Körperschaftsteuer ist mit der Einkommensteuer verknüpft, viele Regelungen zur Einkommensermittlung sind gleich. Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) baut auf dem Einkommensteuergesetz auf und bildet zusammen mit der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung die gesetzliche Grundlage. “

Sofern eine Gewerbebetrieb betrieben wird, unterliegen die Einkünfte nochmal der Gewerbesteuer.

Es gibt zahlreiche Körperschaften, die von der Körperschaftssteuer befreit sind: dazu gehören unterem Staatsunternehmen, Parteien und gemeinnützige Vereine sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betrieben wird.

2. Berechnung

Gegenwärtig (Stand: 09/2021) beträgt der Steuersatz 15%. 5,5% der eingezogenen Steuer werden wiederum zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben. Dies ergiebt summiert eine Steuer von 15,825%

Da die Körperschaftssteuer für zahlreiche sehr unterschiedliche Rechtsformen Anwendung findet, ist das Rechenschema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens recht aufwändig. Dennoch sei hier ein immer noch hinreichend komplexe Rechnung dargestellt, bei der seltene Sonderfälle bereits unberücksichtigt sind.

Sowohl für die Körperschafts- als auch für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 5000€. Daraus folgt, dass wenn das Betriebsergebnis nicht über 5000€ ist, man auf der sicheren Seite ist. Ist dem nicht so, bietet die Möglichkeit Investitionsabzugsbeträge zu bilden eine Möglichkeit das Betriebsergebnis außerbilanziell zu senken.

3. weiterführende Links

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