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glossar

Dieser folgende Glossar soll Fachbegriffe aus dem Finanzwesen, dem Steuerrecht, der Jurisprudenz und allen anderen Bereichen, die uns in der Verwaltung so über den Weg laufen kurz erläutern.

Abschreibungen

Wenn ein Unternehmen Anschaffungen tätigt (Anlagevermögen), wird dieser Wert mit der Kaufsumme in die Bilanz genommen. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass viele Gegenstände durch Beanspruchung an Gebrauchswert verlieren, vom technischen Fortschritt überholt werden ect., wird jährlich eine festgelegte Prozentzahl des ursprünglichen Werts von der Bilanz abgezogen. Dieses jährliche Abziehen nennt man Abschreibungen.

Die jährliche „Wertminderung“ wird auf das Aufwandskonto „Abschreibungen“ gebucht. Die Bilanzsumme und der Gewinn werden dadurch geringer.

Abschreibung finden in Deutschland immer linear statt, das heißt, dass jedes Jahr der gleiche Betrag abgezogen wird. Im ersten Jahr wird ein kleinerer Betrag abgezogen. Der Gegenstand wird nur für die im Betrieb verbliebenen Monate abgeschrieben. Der Monat der Anschaffung zählt als ganzer Monat. Ein im März gekauftes Anlagegut wird also im ersten Jahr nur mit 10/12 des später üblichen jährlichen Abschreibungsbetrag abgeschrieben. Ab dem Jahr Anschaffung gibt es für 5 Jahre die Möglichkeit der Sonderabschreibung (siehe unten).

Finanzämter führen für verschiedene Gegenstände Abschreibungstabellen, die eine ungefähre Nutzungdauer festlegen. Über diesen Zeitraum wird jährlich der Anteil abgezogen.

Im letzten Jahr wird nur so viel abgezogen, dass jedes Investitionsgut noch mit 1€ in der Bilanz steht. Dieser „Erinnerungswert“ hat den Zweck, dass diese Güter nicht aus der Bilanz verschwinden. Deren tatsächlicher Gebrauchs- oder Marktwert sind die stillen Reserven des Unternehmens.

Sonderabschreibung

Abschlag

Teilzahlung eines Gesamtbetrags

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen (englisch CKGE_TMP_i fixed assets CKGE_TMP_i ) gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen.

Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden. Insofern entspricht der steuerrechtliche Begriff des Betriebsvermögens dem ökonomischen Begriff des Eigenkapitals.

Bilanz

  • eine Bilanz gibt Auskunft Herkunft und Verwendung, der im Unternehmen umgesetzten Mittel
  • eine Anleitung zur Anfertigung einer E-Bilanz mit dem Programm lexware findet sich im hier

Ertragssteuern

Ertragsteuer (oder Gewinnsteuer) ist der Oberbegriff für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gegensatz sind die Kostensteuern. Mit dem – nicht gesetzlich verwendeten – Begriff der Ertragsteuern wird vermittelt, dass diese Steuerart den „Ertrag“, also das Einkommen oder den Gewinn, besteuert. Die drei zur Ertragsteuer gehörenden Steuerarten Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind jeweils in eigenen Gesetzen geregelt, und zwar im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz.

Kostensteuern

Mit dem betriebswirtschaftlichen – nicht gesetzlich verwendeten – Begriff der Kostensteuern wird vermittelt, dass bestimmte Steuerarten wie Kosten angesehen werden, so dass sie eng mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden sein müssen. Folge ist, dass sie als Selbstkosten in die Kalkulation einfließen und dadurch die Preisbildung beeinflussen. Kostensteuern können daher durch den Preis an Kunden überwälzt werden. Ist hingegen eine Steuer aus dem Gewinn zu bezahlen, handelt es sich um eine – nicht preisbeeinflussende – Ertrag- oder Gewinnsteuer.

Zu den Kostensteuern gehören:

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