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gemeinnuetzigkeit

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Was ist Gemeinnützigkeit?

Als Gemeinnützigkeit wird die Eigenschaft einer Körperschaft bezeichnet mit ihrem Handeln Zwecke zu verfolgen, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Zwecke sind vollständig in einer Liste erfasst. Alle und nur die im §52 der Abgabenordnung gelisteten Zwecken werden in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Gemeinnützigkeit ist eine Eigenschaft, die eine Körperschaft durch verschiedene Handlungen erreicht und die regelmäßig durch das Finanzamt geprüft wird. Das Finanzamt bescheinigt im Rahmen des Bescheides zur Körperschaftssteuer die Gemeinnützigkeit rückwirkend für den Zeitraum der Steuererklärung.

Was für Privilegien bringt Gemeinnützigkeit mit sich?

Gemeinnützige Körperschaften…

  • erhalten Steuervergünstigungen (siehe Schaubild unten)
  • dürfen Ehrenamtspauschalen also steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu einer bestimmten Höhe ausschütten (Stand: 2021 840€)
  • dürfen Übungsleiterpauschalen ausschütten, die ebenfalls steuerfrei für die begünstigte Person sind. Die Summe aller Ehrenamtspauschalen, die eine Person im Jahr erhält darf insgesamt 3000€ (Stand: 2021) nicht übersteigen
  • dürfen Spenden erhalten und Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen, wodurch die Spende vom zu versteuernden Einkommen des Spendenden abgezogen wird
  • können an vielen Förderprogrammen teilnehmen
  • erhalten weitere Vergünstigungen z.B. Rundfunkbeitrag
  • können von Bußgeldern profitieren, die Gerichte erheben

Welche Pflichten gehen mit der Gemeinnützigkeit einher?

  • die gemeinnützigen Zwecke der Körperschaft sind in der Satzung der Körperschaft festzuhalten
  • die gemeinnützige Körperschaft darf nur diese gemeinnützige Zwecke verfolgen (Ausschließlichkeit)
  • die gemeinnützige Körperschaft muss diese Zwecke unmittelbar, das heißt nicht über Umwege, verfolgen (Unmittelbarkeit), Ausnahmen wie Fördervereine usw. sind möglich.
  • die gemeinnützige Körperschaft muss diese Zwecke verfolgen, ohne dass dabei Mitglieder oder Vorstände begünstigt werden oder die Mittelmehrung der Körperschaft zu Selbstzweck erstarrt (Selbstlosigkeit)
  • das heißt beispielsweise, dass Mittel aus dem ideelen Bereich oder den Zweckbetrieben nicht in wirtschaftliche Geschäftsbereiche überführt werden dürfen. Umgekehrt ist dies jedoch erlaubt und sogar erwünscht.
gemeinnuetzigkeit.1614757450.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/03/03 08:44 von 192.168.1.120