Die rechtliche Grundlage
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
Detailierte Erläuterungen. Mitunter nicht relevant für uns, da es viele nicht für uns zutreffende Fälle beschreibt:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/i/investitionsabzugsbetraege-nach-%C2%A7-7g-estg/
https://datenbank.nwb.de/Dokument/993337/ !!
Weitere Erläuterungen der Firma haufe, auch zu den Sonderabschreibungen, die unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag getätigt werden können
https://www.haufe.de/thema/investitionsabzugsbetrag/
Kurzerläuterung von lexware mit Buchungssätzen
Mein gegenwärtiges Verständnis:
Für dieses Vorgehen bestehen zahlreiche Bedingungen:
Ein Investitionsabzugsbetrag darf nur für Wirtschaftsgüter beansprucht werden,
Begünstigt sind
Die derzeit häufigste Form der Sonderabschreibung ist die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes. Sie beträgt insgesamt bis zu 20 % der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und kann im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden.
Um die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sein:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf der Steuerpflichtige im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten/Herstellungskosten gegebenenfalls nach Abzug eines Investitionsabzugsbetrages geltend machen. Das Abschreibungsvolumen kann in dem fünfjährigen Begünstigungszeitraum frei verteilt werden. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist der Restbuchwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.[3]