In diesem Artikel werden alle notwendigen und empfehlenswerten Schritt des Jahresabschlusses beschrieben:
1. Vorraussetzung für den Jahresabschluss ist die vollständige Buchung des vergangenen Jahres. Somit sind sowohl alle Bankkonten als auch Bar-Kassen des Rechtsträgers inklusive Dezember zu Ende zu buchen.
2. Der folgenden Vermerke stammen aus der Übergabe von Lisa zu Marcus und beschreiben die bis dahin übliche Praxis.
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3. Abgrenzungen: Es ist möglich Vorgänge, die zwar erst im kommenden Jahr stattfinden werden, aber buchhalterisch ins aktuelle Jahr gehören, bereits zu erfassen. Es wird unterschieden in Aktive- und Passive Rechnungabgerenzung. Tritt eine Ausgabe bereits im alten Jahr auf, die aber auf eine Gegenleistung im kommenden Jahr zielt (z.B. vorauszuzahlende Miete oder Pacht, Vorkasse) wird diese Ausgabe normal getätigt und der Betrag auf das Konto Aktive Rechnungsabgrenzung gebucht. Findet eine Leistungserbrinung des eigenen Unternehmens erst im kommenden Jahr statt, wurde aber bereits eine Zahlung im gegenwärtigen Jahr getätigt wird analog verfahren, allerdings wird das Konto Passive Rechnungsabgrenzung genutzt. Im folgenden Jahr werde die Beträge dieser Konten auf die richtigen Aufwands- beziehungsweise Ertragskonten gebucht.
4. Anschließend ist es sehr sinnvoll die Buchungen des Jahres durch ein weiteres Augenpaar zu prüfen. Besonderes Augenmerk sollte auf Umsatzsteuerkonten, Durchlaufende Konten sowie Verbindlichkeitskonten gelegt werden, die zum Ende des Jahres ausgeglichen ("auf 0 stehen") sein sollten. Fehler schleichen sich beispielsweise ein bei unterschiedlichen Steuersätzen oder der Nutzung von Kostenstellen ein.
Anschließend ist es sinnvoll die Abschreibungen zu tätigen.
Vereine und andere Unternehmen dürfen nach gesetzlichen Vorgaben Rücklagen für den späteren Verbrauch bilden können. Die Regeln für das Erstellen von Rücklagen finden sich hier.
Entsprechend den Regeln und Bedürfnissen des Unternehmens können nun Rücklagen gebildet werden.
Nun sollte die Buchhaltung in einem Zustand sein, in dem sie nicht mehr verändert wird. Nun angefertigte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen stellen also das Endergebnis eines Jahres dar. Nun können die Steuererklärungen auf elster.de gemacht werden. Dies sind:
E-Bilanz mit lexware verschicken
<WRAP center round info 90%> "Bitte denken Sie daran, die folgenden Unterlagen für jedes Jahr des Prüfungszeitraums (meist 3 Jahre) gesondert an Ihr Finanzamt zu übersenden: 1. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Hinweis: Die Einnahmen und Ausgaben sind getrennt nach den Tätigkeitsbereichen "ideeller Bereich", "Vermögensverwaltung", "Zweckbetrieb" und "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" aufzuführen. 2. Eine Aufstellung über das Vermögen am 31. Dezember jeden Jahres. 3. Tätigkeitsberichte und Protokolle über die Mitgliederversammlungen, die Auskunft über die Tätigkeiten im Prüfungszeitraum geben, gegebenenfalls Kassenberichte. 4. Sollten Guthaben vorhanden sein, sind stets Angaben zu den Rücklagen zu machen. 5. Bei Satzungsänderung seit der letzten Erklärung ist eine vollständige aktuelle Satzung einzureichen." (elster.de) </WRAP>
1. GuV, Bilanz möglichst getrennt nacht Ideelem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftbetrieben.
2. Anlagespiegel
3. Tätigkeitsbericht des Vereins, ggf. Mitgliederversammlung
4. Rücklagenspiegel
5. Satzung bei Satzungsänderungen
(6. Mittelverwendungsrechnung)
(7. Übersicht über ausgezahlte Honorare und Übungsleiterpauschalen)