koerperschaftssteuer
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
koerperschaftssteuer [2021/09/22 12:04] – [2. Berechnung] 192.168.1.184 | koerperschaftssteuer [2024/06/05 12:53] (aktuell) – 192.168.1.71 | ||
---|---|---|---|
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Es gibt zahlreiche Körperschaften, | Es gibt zahlreiche Körperschaften, | ||
- | |||
====== 2. Berechnung ====== | ====== 2. Berechnung ====== | ||
- | Gegenwärtig (Stand: 09/2021) beträgt der Steuersatz 15%. 5,5% der eingezogenen Steuer werden wiederum zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben. Dies ergiebt summiert eine Steuer von 15,83% | + | Gegenwärtig (Stand: 09/2021) beträgt der Steuersatz 15%. 5,5% der eingezogenen Steuer werden wiederum zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben. Dies ergiebt summiert eine Steuer von 15,825% |
+ | |||
+ | Da die Körperschaftssteuer für zahlreiche sehr unterschiedliche Rechtsformen Anwendung findet, ist das Rechenschema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens recht aufwändig. Dennoch sei hier ein immer noch hinreichend komplexe Rechnung dargestellt, | ||
+ | |||
+ | Sowohl für die Körperschafts- als auch für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 5000€. Daraus folgt, dass wenn das Betriebsergebnis nicht über 5000€ ist, man auf der sicheren Seite ist. Ist dem nicht so, bietet die Möglichkeit [[: | ||
+ | |||
+ | {{ : | ||
- | Nachlesen | + | ====== 3. weiterführende Links ====== |
[[https:// | [[https:// | ||
koerperschaftssteuer.1632305096.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/09/22 12:04 von 192.168.1.184