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gemeinnuetzigkeit

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- +======   1. Was ist Gemeinnützigkeit?   ======
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-**Was ist Gemeinnützigkeit?**+
  
 Als Gemeinnützigkeit wird die Eigenschaft einer Körperschaft bezeichnet mit ihrem Handeln Zwecke zu verfolgen, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Zwecke sind vollständig in einer Liste erfasst. Alle und nur die im [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§52 der Abgabenordnung]] gelisteten Zwecken werden in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Gemeinnützigkeit ist eine Eigenschaft, die eine Körperschaft durch verschiedene Handlungen erreicht und die regelmäßig durch das Finanzamt geprüft wird. Das Finanzamt bescheinigt im Rahmen des Bescheides zur Körperschaftssteuer die Gemeinnützigkeit rückwirkend für den Zeitraum der Steuererklärung. Als Gemeinnützigkeit wird die Eigenschaft einer Körperschaft bezeichnet mit ihrem Handeln Zwecke zu verfolgen, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Zwecke sind vollständig in einer Liste erfasst. Alle und nur die im [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§52 der Abgabenordnung]] gelisteten Zwecken werden in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Gemeinnützigkeit ist eine Eigenschaft, die eine Körperschaft durch verschiedene Handlungen erreicht und die regelmäßig durch das Finanzamt geprüft wird. Das Finanzamt bescheinigt im Rahmen des Bescheides zur Körperschaftssteuer die Gemeinnützigkeit rückwirkend für den Zeitraum der Steuererklärung.
  
-**Was für Privilegien bringt Gemeinnützigkeit mit sich?**+=====   1.1 Was für Privilegien bringt Gemeinnützigkeit mit sich?   =====
  
 Gemeinnützige Körperschaften… Gemeinnützige Körperschaften…
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 {{  :verwaltung:gemmeinnuetzigkeit_und_sphaeren_ergaenzungen.png?nolink&  }} {{  :verwaltung:gemmeinnuetzigkeit_und_sphaeren_ergaenzungen.png?nolink&  }}
  
-**Welche Pflichten gehen mit der Gemeinnützigkeit einher?**+=====   1.2 Welche Pflichten gehen mit der Gemeinnützigkeit einher?   =====
  
   * die gemeinnützigen Zwecke der Körperschaft sind in der Satzung der Körperschaft festzuhalten   * die gemeinnützigen Zwecke der Körperschaft sind in der Satzung der Körperschaft festzuhalten
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 **Wann dürfen Zweckbetriebe den ermäßigten Steuersatz anwenden? Wann müssen auch sie den normalen Steuersatz anweden?** **Wann dürfen Zweckbetriebe den ermäßigten Steuersatz anwenden? Wann müssen auch sie den normalen Steuersatz anweden?**
  
-Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vereine-gemeinnuetzige-511-kein-ermaessigter-steuersatz-fuer-zweckbetriebe-in-bestimmten-faellen_idesk_PI20354_HI2989952.html+Quelle: [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vereine-gemeinnuetzige-511-kein-ermaessigter-steuersatz-fuer-zweckbetriebe-in-bestimmten-faellen_idesk_PI20354_HI2989952.html|https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vereine-gemeinnuetzige-511-kein-ermaessigter-steuersatz-fuer-zweckbetriebe-in-bestimmten-faellen_idesk_PI20354_HI2989952.html]]
  
-====== Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten ... ======+**Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten ...**
  
 www.haufe.de www.haufe.de
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 Damit wird der ermäßigte Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften für Leistungen eines Zweckbetriebs nur noch dann gewährt, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden. Der ermäßigte Steuersatz bleibt aber in solchen Fällen weiterhin bestehen, in denen die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft mit den entsprechenden Leistungen unmittelbar verwirklicht werden. Damit wird der ermäßigte Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften für Leistungen eines Zweckbetriebs nur noch dann gewährt, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden. Der ermäßigte Steuersatz bleibt aber in solchen Fällen weiterhin bestehen, in denen die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft mit den entsprechenden Leistungen unmittelbar verwirklicht werden.
  
-Hierzu ist eine Verwaltungsanweisung ergangen.<sup><sup>[1]</sup>  </sup>   Danach gilt Folgendes:+Hierzu ist eine Verwaltungsanweisung ergangen.<sup><sup>[1]</sup>   </sup>   Danach gilt Folgendes:
  
 Die Steuervergünstigung kann auch dann gewährt werden, wenn sich die Auswirkungen auf den Wettbewerb, die von den Umsätzen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgehen, nicht auf das zur Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbare Maß beschränken. Voraussetzung ist jedoch, dass sich ein derartiger Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung als ein Zweckbetrieb darstellt, mit dem erkennbar darauf abgezielt wird, die satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen. Die Steuervergünstigung kann auch dann gewährt werden, wenn sich die Auswirkungen auf den Wettbewerb, die von den Umsätzen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgehen, nicht auf das zur Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbare Maß beschränken. Voraussetzung ist jedoch, dass sich ein derartiger Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung als ein Zweckbetrieb darstellt, mit dem erkennbar darauf abgezielt wird, die satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen.
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   * Einrichtungen der Wohlfahrtspflege i. S. d. [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-66-wohlfahrtspflege_idesk_PI20354_HI45968.html|§ 66 AO]], denn diese dürfen nach Abs. 2 dieser Vorschrift nicht des Erwerbs wegen ausgeübt werden;   * Einrichtungen der Wohlfahrtspflege i. S. d. [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-66-wohlfahrtspflege_idesk_PI20354_HI45968.html|§ 66 AO]], denn diese dürfen nach Abs. 2 dieser Vorschrift nicht des Erwerbs wegen ausgeübt werden;
-  * in [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-68-einzelne-zweckbetriebe_idesk_PI20354_HI45971.html|§ 68 Nr. 1 Buchst. a AO]] aufgeführte Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime, Erholungsheime oder Mahlzeitendienste, denn diese müssen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen gegenüber den in [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-53-mildtaetige-zwecke_idesk_PI20354_HI45955.html|§ 53 AO]] genannten Personen erbringen<sup><sup>[2]</sup>  </sup> , um Zweckbetrieb sein zu können;+  * in [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-68-einzelne-zweckbetriebe_idesk_PI20354_HI45971.html|§ 68 Nr. 1 Buchst. a AO]] aufgeführte Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime, Erholungsheime oder Mahlzeitendienste, denn diese müssen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen gegenüber den in [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-53-mildtaetige-zwecke_idesk_PI20354_HI45955.html|§ 53 AO]] genannten Personen erbringen<sup><sup>[2]</sup>  </sup>   , um Zweckbetrieb sein zu können;
   * Selbstversorgungseinrichtungen nach [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-68-einzelne-zweckbetriebe_idesk_PI20354_HI45971.html|§ 68 Nr. 2 AO]], denn diese dürfen höchstens 20 % ihrer Leistungen an Außenstehende erbringen, um als Zweckbetrieb anerkannt zu werden.   * Selbstversorgungseinrichtungen nach [[https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-68-einzelne-zweckbetriebe_idesk_PI20354_HI45971.html|§ 68 Nr. 2 AO]], denn diese dürfen höchstens 20 % ihrer Leistungen an Außenstehende erbringen, um als Zweckbetrieb anerkannt zu werden.
  
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