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verwaltung:berufsgenossenschaft

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Aufgaben


Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Berufsgenossenschaften sind Trägerinnen der gesetzlichen Unfallfallversicherung, die ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird. Es wird zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unterschieden.
Es gibt folgende neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die sich nach Wirtschaftszweigen gliedern und eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist, welche zudem Pflegekasse, Krankenversicherung und Alterskasse für Landwirte ist.

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Leistungen

Prävention

  • Beratung und Schulung von Unternehmen und Mitarbeitern in Fragen des Arbeitsschutzes.
  • Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften. Im Zweifel sogar Schließung von Anlagen mit Zwangsmaßnahmen.

Unfälle und Berufskrankheiten

Unfallversicherung

Versicherte

Im Prinzip sind die allermeisten Beschäftigten Personen unfallversichert, ebenso viele ehrenamtliche Tätige, sowie zu verschiedenen Tätigkeiten aufgeforderte oder herangezogene Personen.

Ausnahmen bilden neben Beamten und Ärzten einige Kuriositäten.

Gefahrenklassen und Gefahrentarife

Berufsgenossenschaften teilen die Gewerbe in Gewerbezweige ein (Apotheken, Krannkenhäuser, Friseure, …). Diese werden Tarifstellen genannt. Den Tarifstellen werden Gefahrenklassen zugeordnet. Diese bezfifern das Risiko in diesem Gewerbezweig zu verunfallen.

Eine Differenzierung innerhalb eines Unternehmens findet nicht statt. Für Büroangestellte in einem Baubetrieb wird derselbe Beitrag erhoben, wie für Bauarbeiter.

Beiträge

Beispiel BGW: DIe BGW legt erfasst aus den vorjährlichen Ausgaben den Finanzbedarf für das aktuelle Jahr, dabei spiegelt eine Zahl das Verhältnis von Entgelt und Versicherungssummen wieder. Dieser beträgt in der BGW ungefähr 2. Der Beitrag eines Unternehmens pro Mitarbeiter errechnet sich wie folgt.

Entgelt x Gefahrenklasse x Beitragsfuß (~2) \ 1000

Was ist für die Lohnbuchhaltung und Meldung zu beachten?

Alle Berufsgenossenschaften außer die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nehmen an einem elektronischen Meldeverfahren für die Versicherten teil. In unserem Lohnbuchhaltungsprogramm stotax lässt sich für jeden Beschäftigten der Versicherungsträger und die Gefahrentarifstelle einstellen.

Die zuständige BG für Kita und Tagungshaus ist die BWG (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Angestellte der Kita sind der Gefahrentarifstelle Kindertagesstätten (12) und das Tagungshaus der Gefahrentarifstelle „Geschäfts- und Verwaltungsstellen, Studierendenwerke“ (10) zugeordnet, was eine Auffangkategorie dieser Beurfgenossenschaft zu sein scheint.

Für Gemüse, Samenbau, Hühner, Landwirtschaft ist die SVFLG zuständig. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verschickt jährlich einen Erfassungsbogen zur Berechung der Beiträge in den unter anderem Arbeitszeiten relevant sind. Hier die Hinweise der SVFLG zur Beitragsberechnung. Anke Radkte füllt diesen Zettel jährlich für die Rote Rübe aus (Stand 2021).

Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Helfer

Für uns stellt sich grundsätzlich die Frage, ob oder in welchem Maße

  • Mitglieder von Kommune e.V., ÖGB und Co
  • Langzeitgäste
  • Teilnehmer von Kennenlernwochen

bei irgendwelchen Tätigkeiten auf unserem Gelände, Baustellen, bei der Hilfe in der Landwirtschaft, beim Holzmachen ect. abgesichert sind, sollte es zu einem Unfall kommen.

Und falls ja:

  • Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen?

Was ist eigentlich die Konsequenz daraus, dass eine Person unfallversichert ist?

Kurz gesagt: Die Leistungen der Unfallversicherung greifen hauptsächlich dann, wenn etwas wirkllich schlimmes passiert, dass heißt, wenn Siehe oben Leistungen.

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