Ablegen einer Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung
Es ist grundsätzlich möglich eine Abschlussprüfung zu einer Berufsausbildung abzulegen ohne die dazugehörige Berufsausbildung absolviert zu haben. In der Regel muss hierfür Berufserfahrung, Zeugnisse von Fortbildungen etc. nachgewiesen werden, wenn sich für die Prüfung angemeldet wird.
Hier der relevante Auszug aus der Prüfungsordnung des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, der für Abnahme von Abschlussprüfungen in grünen Berufen zuständig ist:
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist,dass er mindestens das
Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauervorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig
gewesen ist, indem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeitgel-
ten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigenAusbildungsberuf. Vom
Nachweis der Mindestzeit nach Satz1kann ganz oder teilweise abgesehen werden,
wenn durch Vorlagevon Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird,
dass die Bewerberin/der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeiterworben hat, die
die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der
Berufstätigkeitim Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Absatz 2 BBiG)
(…)
Zentral scheint hier der Term der beruflichen Handlungsfähigkeit zu sein, die sich anscheinend nicht nur über Arbeitszeit nachweisen lässt.
Notizen
Notiz Telefonat mit Jörg Reusch IHK Kassel-Marburg 23.02.2023
Vorbemerkung: Die IHK ist nicht für die bei uns häufig infrage kommende Freie Solawi oder Demeterausbildung also Gemüsegärtnerausbildung zuständig, sondern die Handwerkskammer der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Er vermutet aber, dass die Prozesse ähnlich sind.
- Externe Prüflinge müssen 1,5 fache der Ausbildungszeit als Arbeitszeit nachweisen. Bei einer 3-jährigen Ausbildung (36 Monate) sind dies 54 Monate. Zu Grunde gelegt wird eine 40h Woche. (Ausnahmen scheinen möglich zu sein, siehe oben §11 Abs. 2 Satz 3)
- Es werden Arbeitszeugnisse verlangt aus denen die ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen. Diese werden mit dem theoretischen Ausbildungsgang der ordentlichen Berufsausbildung abgeglichen. Kommt die Kammer zu dem Schluss das hier eine hinreichende Übereinstimmung vorliegt, wird der Prüfling zugelassen.
Merkblatt Handwerkskammer Kassel zur Externenprüfung
Zuständig für die Ausbildung von Gemüsegärtner in Hessen ist der sogenannte Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Eine Landwirtschaftskammer gibt es in Hessen nicht.