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Inhaltsverzeichnis
1. Erklärung des Verfahrens
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf jeder Dienstleistung und jedes Gutes erhoben wird. Unternehmen erheben diese für den Staat, weisen sie auf ihren Rechnungen aus und führen sie an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer wird immer nur vom Endkunden eines Produkts getragen. Die Steuer wird monatlich an das Finanzamt abgeführt und dabei mit der selbst vom Unternehmen bezahlten Umsatzsteuer (beim Einkauf von Dingen) verrechnet.
- Im Rahmen der Buchhaltung wird die eingenommene Umsatzsteuer auf ein Verbindlichkeitskonto gebucht, weil diese dem Finanzamt geschuldet wird.
- Die bezahlte Umsatzsteuer wird auf ein Forderungskonto gebucht, weil diese vom Finanzamt an den Unternehmer geschuldet wird.
- Beide Konten werden miteinander verrechnet. Wird mehr Umsatzsteuer eingenommen als gezahlt, findet eine Zahlung an das Finanzamt statt. Wird mehr Steuer bezahlt als eingenommen, findet eine Gutschrift statt.
Die Verrechnung im Unternehmen hat zur Folge, dass bei Einkauf und Verkauf zum gleichen Preis keine Mehreinnahmen für das Finanzamt entstehen. Das geschilderte in Deutschland seit 1967 angewandte Verfahren besteuert realiter immer nur den Aufschlag, den ein Unternehmen bei jeder Transaktion auf den ursprünglichen Einkaufspreis der Vorprodukte erhebt, also den erzeugten oder behaupteten Mehrwert. Daher wird die Umsatzsteuer häufig Mehrwertsteuer genannt. Der Fachterminus ist Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer ist dabei der Anteil des Preises den ein Unternehmen in seinen Einkäufen zahlt.
Die Umsatzsteuer ist gewinnneutral.
2. Umsatzsteuersätze
Grundsätzliche existieren in Deutschland 2 Umsatzsteuersätze. Der reguläre und der ermäßigte. Durch Ausnahmen kommen jedoch weitere Sätze hinzu.
Bezeichnung | Höhe | Beispiele | Grundlage | |
---|---|---|---|---|
Regelsteuersatz | 19% | alles was nicht in den folgenden Ausnahmen erfasst ist | § 12 Abs. 1 UStG | |
Ermäßigter Steuersatz | 7% | Lebensmittel, Bücher, Zweckbetriebe gemeinnütziger Vereine, Bahnfahrkarten, Eintrittskarten für Museum, Kino, … | § 12 Abs. 2 UStG | |
Durchschnittssteuersätze | 5,5% | Forstwirtschaftliche Erzeugnisse | § 24 UStG | |
9,5% | Landwirtschaftliche Erzeugnisse | |||
Befreiung | 0% | Versicherungen, Mieten, Gebühren, MItgliedsbeiträge, Arztbesuche, Briefmarken, Seefahrt und Luftschiffahrt, viele Vermittlungsgeschäfte, Lieferungen von Gold an die Zentralbank | https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Umsatzsteuers%C3%A4tze |
3. Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung
Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer nur einmal pro Jahr zu erklären und abzuführen. Sie macht jährlich rund 30% des Gesamtsteueraufkommens aus. Mithin besteht sowohl von Unternehmens- als auch von staatlicher Seite ein Interesse daran die anfallenden Summen über das Jahr zu verteilen. Daher findet in der Regel eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie eine monatliche Zahlung oder Gutschrift statt. Eine quartalsweise Voranmeldung und Vorauszahlung kann aufgrund eines geringen zu erwartenden Steueraufkommens (Grenze mir gegenwärtig unbekannt) gewährt werden.
- für den ÖGB wurde die quartalsweise Voranmeldung von Amts wegen angeordnet
- für den AigB e.V. hat ein kurzes Telefonat ausgereicht
3.1 Umsatzsteuervoranmeldung
Abgabefrist
Normalerweise muss die Umsatzsteuervoranmeldung eines Unternehmes am 10. des Folgemonats erfolgen (also zum Beispiel am 10. März für den Februar). Dies erfordert eine sehr zügige Buchhaltung. Daher kann man zu Beginn jedes Jahres bis zum 10. Februar eine Dauerfristverlängerung beantragen, sodass man noch einen Monat länger Zeit hat. Beispiel: 10. April für den Februar. Gemeinsam mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung ist die Zahlung eines 1/11 der Umsatzsteuermenge des Vorjahres (Sondervorauszahlung) zu leisten, sofern im Vorjahr die Umsatzsteuer eine bestimmte Höhe erreicht hat. Achtung: Dieser geleistete Betrag muss in der Umsatzsteuervoranmeldung des folgenden Dezember wieder mitberechnet werden! Eine Dauerfristverlängerung muss nicht jedes neu beantragt werden. Diese Sondervorauszahlung muss nicht gezahlt werden, wenn man quartalsweise anmeldet.
Vorgehen
Umsatzsteuerpflichtig sind im ÖGB die Rote Rübe und das Tagungshaus. Beide Betriebe waren bis 2021 als getrennte Mandanten in lexware gebucht. Daher war bei jeder monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung eine Zusammenrechnung bei der Mandanten notwendig. Hier die einzelnen Schritte:
- in lexware: Extras→Elster→Umsatzsteuervoranmeldung Monat auswählen (Vorgang für TGH und RoRü einzeln machen)
- die relevanten Felder und Überschüsse zusammenrechnen → in Tabelle (Umsatzsteuer Vorauszahlungen ÖGB 2020) eintragen im Ordner Finanzamt laufende Bescheide
- → anschließend über elster.de melden, Anmeldedaten im Passwortordner im Tresor, Zertifikatsdatei datengarten/01 verwaltung/ÖGB/Allgemein/Finanzen/Steuern
- !!! Dieser Account wird für Kommune e.V. und ÖGB benutzt !!!
- Neues Formular → Übernahme der Daten aus dem Vormonat und anschließend Ustva Daten, die lexware erstellt hat, eintragen
- →Die Zahlung erfolgt per Lastschrift von Kitakonto (..2509)
- es gibt die Möglichkeit bei Fehlern ein zweites Mal das Formular abzuschicken, Abschnitt 1 des Formular „berichtigte Anmeldung“
Das bedeutet, dass die Rote Rübe und das Tagungshaus ihre Umsatzsteueranteile regelmäßig auf das Kitakonto erstatten mussten.
Seit 2022 wird der gesamte ÖGB wieder in einem Mandaten gebucht, sodass die UStVa aus bequem aus Lexware heraus erledigt werden kann. Übertragungsfehler können nicht mehr auftreten. Eine Erstattung auf das Kitakonto bzw. an den anderen Bereich bei auseinanderfallen von Zahlungspflicht und Guthaben bleiben jedoch nötig.
3.2 Umsatzsteuererklärung
Da es immer wieder vorkommt, dass man Buchungen korrigiert, auch für Zeiträume in denen man bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hat, gibt man mit den anderen Steuererklärungen für den Betrieb auch eine Umsatzsteuer(jahres)erklärung ab, die dann etwaige Veränderungen über das ganze Jahr berücksichtigt. Dies kann noch mal gut Gutschriften oder Zahlungen führen.
4. Umsatzsteuer in der Buchhaltung
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer , die buchhalterisch so erfasst werden muss, dass klar ist wie hoch die Umsatzsteuerzahlast oder die Umsatzsteuererstattung eines Unternehmens in einem Jahr ist oder war. Da die Umsatzsteuervoranmeldungen frühestens im Folgemonat erfolgen (mit Dauerfristverlängerung sogar erst im überbächsten Monat), kommt es dazu, dass man zu Beginn eines Jahres Umsatzsteuerzahlungen für das Vorjahr verbuchen muss. Gleiches gilt, wenn sich aus Umsatzsteuerjahreserklärung Zahlungen ergeben. Zusätzlich wird das Thema Umsatzsteuer nie im aktuellen Jahr, sondern erst im nächsten Jahr abgeschlossen, weswegen man aufkommende Zahlungen ins nächste Jahr abgrenzen muss.
4.1 Beispiel
Im folgenden Beispiel erfolgt die UStVa monatlich. Es besteht Dauerfristverlängerung.
2021 | 2022 | ||
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Nov | Dez | Jan | Feb |
<———————————————— | |||
UStVa und Zahlung für Nov 2021 | |||
<————————————————————————————————– | |||
UStVa und Zahlung für Dez 2021 | |||
Ich buche die Summen der Voranmeldungen für Nov und Dez im Vorjahr als Abgrenzungen (Verbindlichkeit oder Forderung). Ich buche im aktuellen Jahr gegen diese Abgrenzungen die getätigten Zahlungen, die noch ins alte Jahr gehören. ————————————————————————————————————————————————-——→ |
4.2 Buchungen
Die folgenden Beispiel verwenden den Kontenrahmen SKR 49 für gemeinnützige Vereine wie er seit 2022 im ÖGB verwendet wird.
4.2.1 Umsatzsteuervorauszahlungen über Jahresgrenzen hinweg
Es liegt eine Umsatzsteuerzahlung vor.
Abgrenzungs-Buchung im Altjahr:
1910 Sammelkonto USt.-Vorauszahlungen/Erstattungen AN 1916 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuervorauszahlungen
–> Sodann muss das Konto 1916 vorgetragen werden.
Gegenbuchung, wenn die Zahlung erfolgt im aktuellen Jahr:
1916 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuervorauszahlungen AN 945 Girokonto für Kita
Es liegt ein Umsatzsteuerüberschuss vor.
Abgrenzungs-Buchung im Altjahr:
1910 Sammelkonto USt.-Vorauszahlungen/Erstattungen AN 746 Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen
–> Sodann muss das Konto 746 vorgetragen werden.
Gegenbuchung, wenn die Gutschrift erfolgt im aktuellen Jahr:
746 Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen AN 945 Girokonto Kita