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13.03.2025
Max, Stefan, Raymond, Maria, Anne, Marcus
Kommunikation
- Protokolle immer auch ans Büro info@anneraupach.com schicken
Koordination mit Wohnhausgruppe
alle Veränderungen in diesem Haus müssten mit Denkmalamt abgesprochen werden, auch wenn es keiner Baugenehmigung bedürfte
ebenso wie wir das in der Scheune gemacht haben
Frage beim letzten Mal war inwiefern das Wohnhaus im anstehenden Bauantrag inbegriffen ist
→ Annes und Marias Einschätzung ist, dass die Maßnahmen, die im Wohnhaus geplant sind, auch weil sie einfach nur im Zusammenhang mit der Scheune stehen (Energietechnik, Brandschutz) zumindest in der Baubeschreibung erwähnt werden muss, aber auf jeden Fall genehmigungspflichtige Arbeiten z.B. Dachausbau
→ Im Baunatrag die geplanten im Wohnhaus (egal wie umfangreich) Maßnahmen gar nicht zu erwähnen wäre unklug/falsch
Vergabe Fachplanungen
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