Dies ist eine alte Version des Dokuments!
1. Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde. Formular ausfüllen, abgeben.
2. Anmeldung bezahlen - 36€ (Stand: Juli 2021)
3. Steuerliche Erfassung durch Finanzamt. –> Gemeinde leitet Anmeldung an Finanzamt weiter, sodass man Bogen zu steuerlichen Erfassung per Post erhält. Nach der steuerlichen Erfassung kann mit dem Tätigkeit begonnen werden.
4. Meldung bei der Berufsgenossenschaft, die für die Unfallversicherung zuständig ist. Muss selbst erfolgen! Möglichst eine Woche nach Anmeldung!
5. Meldung bei der IHK - automatisch oder selbst?
zu 1. Gewerbeanmeldung
Beabsichtigt man sein Gewerbe nur nebenberuflich oder nur in geringem Umfang auszuüben, betreibt man ein Kleingewerbe. Diese Regel kann nur auf natürliche Personen zutreffen. Ein Kleingewerbe zu betreiben bewirkt, dass lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen ist, jedoch keine Buchführung und Bilanz.
zu 3. steuerliche Erfassung
Wenn man nicht anstrebt mehr als 22.000€ Gewinn im ersten Jahr und 50.000€ Gewinn im zweiten Jahr zu erzielen, gibt man dies bei der steuerlichen Erfassung an, wodurch die sogenannte Kleinunternehmerreglung greift. Daraus resultiert, dass das Unternehmen keine Umsatzsteuer zahlen muss. Sie muss daher auch nicht auf Rechnungen ausgewiesen werden. Offiziell ist man zwar noch umsatzsteuerpflichtig, aber die Erhebung findet nicht statt.