gaeste
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Inhaltsverzeichnis
Persönliche Gäste
Kommunegäste
Kurzzeitgäste (bis 3 Monate)
Dies sind z.B. Praktikanten, Kennenlernis, die außerhalb von Kennenlernwochen kommen, anderen Kommuneinteressierte, Gäste aus anderen Gemeinschaften.
im Vorhinein geklärt sollte sein:
- Dauer des Besuchs
- Wohnort
- Kümmerer (Wer fühlt sich für diesen Besuch zuständig?)
- besondere Wünsche des Gastes oder von Kommunardinnen (Mitarbeit erwünscht, Essensspezialitäten - Allergien, vegan, ect., …)
- solche Gäste sollten sich einmal im Plenum vorstellen
- die Person sollte sich an der neue Leute Wand im Vorhinein mit einem Aushang vorstellen (~ 1 Seite)
Langezeitgäste (ab 3 Monate)
Es gibt eine Entscheidung.
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