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entscheidung:1504_neuregelung_ausstiegsvertraege

2020-04 Entscheidungsvorschag Ausstiegsverträge

entscheidung
TitelNeuregelung Ausstiegsverträge
Entscheidungsnummer1 504
Datum2020/05/05
Statusgültig
SchlagworteStrukturen
KurzbeschreibungEinheitsregelung zu Ausstiegsverträgen

Entscheidungstext

Geltungsbereich

Die folgende Regelung gilt ab Entscheidungstag für alle Projektmitglieder. Bisherige Ausstiegsverträge werden nichtig. Personen ohne Ausstiegsvertrag erhalten automatisch einen Vertrag nach dieser Regelung. Als Projektmitglieder gelten alle Mitglieder der Kommune Niederkaufungen, die den Einstiegsprozess vollzogen haben.

Bedürfnisprinzip

Wir bekräftigen, dass Ausstiegsverträge den individuellen Bedürfnissen der aussteigenden Personen angepasst sein sollen. Die im Folgenden beschriebenen Regeln konstituieren jedoch für jedes Kommunemitglied im Falle des Ausstiegs einen Anspruch gegenüber dem Kommune Niederkaufungen e.V., der nicht verhandelt werden muss. Von dieser Regelung können daher abweichende Regelungen getroffen werden. Es darf in der Summe nach unten und oben abgewichen werden.

Geldmittel

  1. Das Projektmitglied erhält als Sockelbetrag zur Bestreitung der Übergangszeit 5000€.
  2. Das Projektmitglied erhält für jedes zu versorgende Kind einen Sockelbetrag von 2500€ zur Bestreitung der Übergangszeit. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Versorgenden geteilt. Als zu versorgendes Kind gelten alle Kinder für die Verantwortung übernommen wurde und für die nach Alter und Einkommen eine Unterhaltspflicht bestünde.
  3. Das Projektmitglied erhält für jedes vollständige im Projekt verlebte Jahr 500€. Auszeiten werden abgezogen. Es werden maximal 30 Jahre im Projekt berücksichtigt.

SUMME = 5000€ + (2500xKINDER)/VERSORGENDE) + KOMMUNEJAHREx500€

Gegenstände:

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs können mitgenommen werden. Beispiele: Fahrrad, Computer, Kleidung, Möbel, Instrumente.
  • Es können Haushaltsgegenstände aus dem Lager mitgenommen werden, um davon einen neuen, eigenen Hausstand aufzubauen. Sind die benötigten Gegenstände nicht vorrätig, werden sie aus der Kommunekasse bestritten und wie gewohnt zuvor auf die 150€-Liste geschrieben. Beispiele: Waschmaschine, Spüle, Herd, Kühlschrank, Elektrogeräte.
  • Es können Arbeits- oder Produktionsmittel im Wert von bis zu 1000€ mitgenommen werden. Wenn diese aus einem Arbeitsbereich entnommen werden, geschieht dies in Absprache mit den im Arbeitsbereich verbleibenden Personen. Beispiele: Computer, Werkzeuge, Büroausstattung.
  • Gegenstände, über deren Mitnahme bereits in alten Ausstiegsverträgen entschieden wurde, können ebenfalls mitgenommen werden. Diese Vereinbarungen werden in den neuen Ausstiegsvertrag übernommen, sofern die Gegenstände nicht bereits durch obige Regeln abgedeckt sind.

zusätzliche Vereinbarungen

Prinzipiell gilt für alle individuellen Bedürfnisse und Umstände, die in dieser Regelung nicht erfasst sind, dass sie einer gesonderten Diskussion und Vereinbarung bedürfen. Im Besonderen seien genannt:

  • Das Projektmitglied will einen Betrieb oder Teile davon mitnehmen.
  • Das Projektmitglied will Gegenstände mitnehmen, die mit den Regelungen im Abschnitt ‚Gegenstände‘ nicht erfasst sind.
  • Von der Kommune bestrittene Ausbildungskosten werden nicht berücksichtigt. Etwaige Verrechnungen mit dem Ausstiegsgeld, Rückzahlungsmodalitäten und so weiter sollen Gegenstand der Entscheidungen über diese Ausbildungen sein.

Auswirkungen

Summe aller Ausstiegsverträge

Summe aller alten Ausstiegsverträge April 2020: 389.775,28€

Summe aller neuen Ausstiegsverträge April 2020: 755.750 €

Summe aller neuen Ausstiegsverträge zu späteren Zeitpunkten:

Datum Summe der Ausstiegsverträge Prozent am Eigenkapital des Kommune e.V. (Bilanz 2018)
2.098.902,54
12.03.2020770.750 € 36%
11.03.2025883.250 € 42%
10.03.2030981.250 € 46%
09.03.20351.056.250 € 50%
entscheidung/1504_neuregelung_ausstiegsvertraege.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/06 12:12 von marcus