2020-04 Entscheidungsvorschag Ausstiegsverträge

EntscheidungsvorschlagNeuregelung Ausstiegsverträge
Einbringende:Anke M., Gunter, Jürgen,Marcus, Otto, Thomas, Uli
Daten:Aushang: 07.04.2020
Stimmungsbild: 21.04.2020
Entscheidung: 05.05.2020

Entscheidungstext

Geltungsbereich

Die folgende Regelung gilt ab Entscheidungstag für alle Projektmitglieder. Bisherige Ausstiegsverträge werden nichtig. Personen ohne Ausstiegsvertrag erhalten automatisch einen Vertrag nach dieser Regelung. Als Projektmitglieder gelten alle Mitglieder der Kommune Niederkaufungen, die den Einstiegsprozess vollzogen haben.

Bedürfnisprinzip

Wir bekräftigen, dass Ausstiegsverträge den individuellen Bedürfnissen der aussteigenden Personen angepasst sein sollen. Die im Folgenden beschriebenen Regeln konstituieren jedoch für jedes Kommunemitglied im Falle des Ausstiegs einen Anspruch gegenüber dem Kommune Niederkaufungen e.V., der nicht verhandelt werden muss. Von dieser Regelung können daher abweichende Regelungen getroffen werden. Es darf in der Summe nach unten und oben abgewichen werden.

Geldmittel

  1. Das Projektmitglied erhält als Sockelbetrag zur Bestreitung der Übergangszeit 5000€.
  2. Das Projektmitglied erhält für jedes zu versorgende Kind einen Sockelbetrag von 2500€ zur Bestreitung der Übergangszeit. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Versorgenden geteilt. Als zu versorgendes Kind gelten alle Kinder für die Verantwortung übernommen wurde und für die nach Alter und Einkommen eine Unterhaltspflicht bestünde.
  3. Das Projektmitglied erhält für jedes vollständige im Projekt verlebte Jahr 500€. Auszeiten werden abgezogen. Es werden maximal 30 Jahre im Projekt berücksichtigt.

SUMME = 5000€ + (2500xKINDER)/VERSORGENDE) + KOMMUNEJAHREx500€

Gegenstände:

zusätzliche Vereinbarungen

Prinzipiell gilt für alle individuellen Bedürfnisse und Umstände, die in dieser Regelung nicht erfasst sind, dass sie einer gesonderten Diskussion und Vereinbarung bedürfen. Im Besonderen seien genannt:

Auswirkungen

Summe aller Ausstiegsverträge

Summe aller alten Ausstiegsverträge April 2020: 389.775,28€

Summe aller neuen Ausstiegsverträge April 2020: 755.750 €

Summe aller neuen Ausstiegsverträge zu späteren Zeitpunkten:

Datum Summe der Ausstiegsverträge Prozent am Eigenkapital des Kommune e.V. (Bilanz 2018)
2.098.902,54
12.03.2020770.750 € 36%
11.03.2025883.250 € 42%
10.03.2030981.250 € 46%
09.03.20351.056.250 € 50%