entscheidung
Titel
Satzungsänderung ÖGB
Entscheidungsnummer
1 676
Datum
2024/07/09
Status
gültig
Schlagworte
Sonstiges
Kurzbeschreibung
Der ÖGB braucht nur noch alle 2 Jahre eine offizielle Mitgliederversammlung einzuberufen.