**Familienversicherung** Ehepartner, die keinen sozialversicherungspflichtigen Job haben, können über die Krankenversicherung ihres Partner mitversichert werden. Die mitversicherte Person, darf monatlich bis zu 470€ in einer nebenberuflichen Selbstständigkeit hinzuverdienen ohne, dass der Status der Familienversicherung gefährdet wird. (Auskunft securvita 28.06.2021). **Anstellung + nebenberufliche Selbstständigkeit** Ist eine Person bereits sozialversicherungspflichtig angestellt, kann sie nebenberufich Selbstständigkeit sein. Unter einigen Bedingungen führt dies nicht automatisch zu zusätzlichen Beiträgen. Die Selbstständigkeit ist: * nebenberuflich: nicht mehr als 20h pro Woche * wirtschaftlich der Anstellung untergeordnet * man hat keine Angestellten *