Dieser folgende Glossar soll Fachbegriffe aus dem Finanzwesen, dem Steuerrecht, der Jurisprudenz und allen anderen Bereichen, die uns in der Verwaltung so über den Weg laufen kurz erläutern. ==== Abschreibungen ==== Wenn ein Unternehmen Anschaffungen tätigt (Anlagevermögen), wird dieser Wert mit der Kaufsumme in die Bilanz genommen. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass viele Gegenstände durch Beanspruchung an Gebrauchswert verlieren, vom technischen Fortschritt überholt werden ect., wird jährlich eine festgelegte Prozentzahl des ursprünglichen Werts von der Bilanz abgezogen. Dieses jährliche Abziehen nennt man Abschreibungen. Die jährliche „Wertminderung“ wird auf das Aufwandskonto „Abschreibungen“ gebucht. Die Bilanzsumme und der Gewinn werden dadurch geringer. Abschreibung finden in Deutschland immer linear statt, das heißt, dass jedes Jahr der gleiche Betrag abgezogen wird. Im ersten Jahr wird ein kleinerer Betrag abgezogen. Der Gegenstand wird nur für die im Betrieb verbliebenen Monate abgeschrieben. Der Monat der Anschaffung zählt als ganzer Monat. Ein im März gekauftes Anlagegut wird also im ersten Jahr nur mit 10/12 des später üblichen jährlichen Abschreibungsbetrag abgeschrieben. Ab dem Jahr Anschaffung gibt es für 5 Jahre die Möglichkeit der Sonderabschreibung (siehe unten). Finanzämter führen für verschiedene Gegenstände Abschreibungstabellen, die eine ungefähre Nutzungdauer festlegen. Über diesen Zeitraum wird jährlich der Anteil abgezogen. Im letzten Jahr wird nur so viel abgezogen, dass jedes Investitionsgut noch mit 1€ in der Bilanz steht. Dieser „Erinnerungswert“ hat den Zweck, dass diese Güter nicht aus der Bilanz verschwinden. Deren tatsächlicher Gebrauchs- oder Marktwert sind die stillen Reserven des Unternehmens. **Sonderabschreibung** ==== Abschlag ==== Teilzahlung eines Gesamtbetrags ==== Anlagevermögen ==== Zum Anlagevermögen ([[https://www.wikiwand.com/de/Englische_Sprache|englisch]] CKGE_TMP_i fixed assets CKGE_TMP_i ) gehört im [[https://www.wikiwand.com/de/Rechnungswesen|Rechnungswesen]] der auf der [[https://www.wikiwand.com/de/Aktiva|Aktivseite]] einer [[https://www.wikiwand.com/de/Bilanz|Bilanz]] ausgewiesene Teil der [[https://www.wikiwand.com/de/Vermögensgegenstand|Vermögensgegenstände]], die am [[https://www.wikiwand.com/de/Bilanzstichtag|Bilanzstichtag]] dazu bestimmt sind, dem// Geschäftsbetrieb eines [[https://www.wikiwand.com/de/Unternehmen|Unternehmens]] dauernd zu dienen//. ==== Betriebsvermögen ==== Betriebsvermögen ist im deutschen [[https://www.wikiwand.com/de/Steuerrecht_(Deutschland)|Steuerrecht]] der [[https://www.wikiwand.com/de/Wert_(Wirtschaft)|Wert]] aller aktiven [[https://www.wikiwand.com/de/Vermögensgegenstand|Vermögensgegenstände]] eines [[https://www.wikiwand.com/de/Betrieb|Betriebs]] abzüglich der Werte aller [[https://www.wikiwand.com/de/Schulden|Schulden]]. Insofern entspricht der steuerrechtliche Begriff des Betriebsvermögens dem ökonomischen Begriff des [[https://www.wikiwand.com/de/Eigenkapital|Eigenkapitals]]. ==== Bilanz ==== * eine Bilanz gibt Auskunft Herkunft und Verwendung, der im Unternehmen umgesetzten Mittel * eine Anleitung zur Anfertigung einer E-Bilanz mit dem Programm lexware findet sich im [[:verwaltung:ebilanz|hier]] ==== Ertragssteuern ==== **Ertragsteuer** (oder **Gewinnsteuer**) ist der Oberbegriff für [[https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)|Einkommen-]], [[https://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftsteuer_(Deutschland)|Körperschaft-]] und [[https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland)|Gewerbesteuer]]. Gegensatz sind die [[https://de.wikipedia.org/wiki/Kostensteuern|Kostensteuern]]. Mit dem – nicht gesetzlich verwendeten – Begriff der Ertragsteuern wird vermittelt, dass diese Steuerart den „[[https://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag|Ertrag]]“, also das [[https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen|Einkommen]] oder den [[https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn|Gewinn]], besteuert. Die drei zur Ertragsteuer gehörenden [[https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerart|Steuerarten]] Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind jeweils in eigenen [[https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz|Gesetzen]] geregelt, und zwar im [[https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz_(Deutschland)|Einkommensteuergesetz]], [[https://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaftsteuergesetz_(Deutschland)|Körperschaftsteuergesetz]] und [[https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuergesetz|Gewerbesteuergesetz]]. ==== Kostensteuern ==== Mit dem [[https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftslehre|betriebswirtschaftlichen]] – nicht gesetzlich verwendeten – Begriff der Kostensteuern wird vermittelt, dass bestimmte [[https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerart|Steuerarten]] wie Kosten angesehen werden, so dass sie eng mit der betrieblichen [[https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungserstellung|Leistungserstellung]] verbunden sein müssen. Folge ist, dass sie als [[https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstkosten|Selbstkosten]] in die Kalkulation einfließen und dadurch die [[https://de.wikipedia.org/wiki/Preis_(Wirtschaft)|Preisbildung]] beeinflussen. Kostensteuern können daher durch den Preis an [[https://de.wikipedia.org/wiki/Kunde|Kunden]] überwälzt werden. Ist hingegen eine [[https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer|Steuer]] aus dem [[https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn|Gewinn]] zu bezahlen, handelt es sich um eine – nicht preisbeeinflussende – Ertrag- oder Gewinnsteuer. Zu den Kostensteuern gehören: * sämtliche [[https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsteuer|Verbrauchsteuern]] wie etwa die [[https://de.wikipedia.org/wiki/Mineralölsteuer|Mineralölsteuer]]; * sämtliche [[https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsteuer|Verkehrsteuern]] wie etwa [[https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)|Grunderwerbsteuer]], [[https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer|Grundsteuer]], [[https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuer|Kraftfahrzeugsteuer]], [[https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsteuer_(Deutschland)|Versicherungssteuer]] oder [[https://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer|Hundesteuer]]. Sie belasten einzelnen Gegenstände des [[https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsvermögen|Betriebsvermögens]].