Entscheidungstext:
Für die Berechnung der Ausstiegsgelder nach der neuen allgemeinen Regel (Entscheidungsnummer: _) werden folgende zusätzlichen Vereinbarungen beschlossen.
1. Der formelle Ausstieg von Jürgen (31.03.2001 – 01.12.2003) wird für die Berechnung als Auszeit betrachtet.
2. Bei der Berechnung von Andis und Peters Kommunejahren werden beide Kommunezeiten zusammengerechnet. Die Summe, die beide bei ihren ersten Ausstiegen erhielten, wird von der ihnen nach der Neuregelung zu stehenden Summe abgezogen.
Erläuterung:
Diese zusätzlichen Regeln sind mit den Betroffenen so abgesprochen worden. Für Rückfragen sind diese ansprechbar.