verwaltung:lohnbuchhaltung_und_personalverwaltung
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verwaltung:lohnbuchhaltung_und_personalverwaltung [2024/10/31 11:20] – [Tabelle] 192.168.1.126 | verwaltung:lohnbuchhaltung_und_personalverwaltung [2024/11/15 10:04] (aktuell) – [4.6.6 Krank mit Kind] 192.168.1.251 | ||
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**10. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, | **10. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, | ||
- | 11 Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese vereinbart ist (Bereitschaft) \\ 12. die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen; | + | 11 Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese vereinbart ist (Bereitschaft)\\ |
+ | 12. die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen; | ||
+ | 13. ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung; | ||
+ | 14. im Grundsatz: Name und Anschrift des Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung, | ||
+ | **15. das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Mitarbeitenden einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; | ||
**16. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, | **16. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, | ||
Was muss in einen Arbeitsvertrag? | Was muss in einen Arbeitsvertrag? | ||
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+ | **17. Erläuterung der Verdienstbescheiningung (diverse Buchstaben) **hierzu eine schöne Seite im www. | ||
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===== 2.2 Vergütung und Mindestlohn ===== | ===== 2.2 Vergütung und Mindestlohn ===== | ||
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==== 4.6.6 Krank mit Kind ==== | ==== 4.6.6 Krank mit Kind ==== | ||
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+ | Wenn die Entgeltfortzahlung nicht per Arbeitsvertrag bei der Betreuung von Kindern ausgeschlossen ist, dass gilt nach §616 Anspruch auf Entgeltfortzahlung. | ||
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+ | das erkrankte Kind unter zwölf Jahre alt ist oder | ||
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+ | eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist und | ||
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+ | nicht durch andere Personen versorgt werden kann. " | ||
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+ | "Bei einer eigenen Erkrankung des Arbeitnehmers erhält der Arbeitgeber einen Teil des fortgezahlten Entgelts im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) von der Krankenkasse des Arbeitnehmers auf Antrag zurück.**__ __ **__Bei Erkrankung eines Kindes geht der Arbeitgeber hingegen leer aus.__" | ||
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+ | ((ebd.)) Das heißt: Nach 5 Tagen kann man die Entgeltfortzahlung einstellen. Im Anschluss daran besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieses muss bei der Krankenkasse beantragt werden. | ||
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+ | Quellen: | ||
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[[https:// | [[https:// | ||
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====== 5. Sonderfälle ====== | ====== 5. Sonderfälle ====== |
verwaltung/lohnbuchhaltung_und_personalverwaltung.1730370034.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/10/31 11:20 von 192.168.1.126