verwaltung:investitionsabzugsbetrag_und_sonderabschreibung_nach_7g_estg
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**Weitere Erläuterungen der Firma haufe, auch zu den Sonderabschreibungen, | **Weitere Erläuterungen der Firma haufe, auch zu den Sonderabschreibungen, | ||
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* Ein Unternehmen kann in einem fiktiven Jahr 1 in seiner Körperschaftsteuererklärung angeben ein bestimmtes Wirtschaftsgut kaufen zu wollen. | * Ein Unternehmen kann in einem fiktiven Jahr 1 in seiner Körperschaftsteuererklärung angeben ein bestimmtes Wirtschaftsgut kaufen zu wollen. | ||
- | * Dabei können bis zu 50% des geplanten Anschaffungswertes den Gewinn für das Jahr 1 mindern. Diese Gewinnminderung wird nicht gebucht, sondern außerhalb der Bilanz vermerkt und bei der [[: | + | * Dabei können bis zu 50% des **geplanten Anschaffungswertes** (nota bene! die enthaltene Vorsteuer gehört nicht zu Anschaffunskosten. Mithin beträgt der IAB 50% des Nettowerts) |
+ | * Bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben wird nur die Netto-Summe angegeben. Bei nicht-vorsteuerabzugsberechtigen Betrieben wird der Bruttobetrag genommen. | ||
* Im Jahr 2 wird dann eine ebenfalls außerbilanzielle Erhöhung des Gewinns um die Summe des Abzugsbetrags vorgenommen. | * Im Jahr 2 wird dann eine ebenfalls außerbilanzielle Erhöhung des Gewinns um die Summe des Abzugsbetrags vorgenommen. | ||
* Es wird außerdem bilanzielle Verminderung des Gewinns vorgenommen um die Summe des Abzugsbetrags vorgenommen. Dadurch verringert sich die die Bemessungsgrundlage für zu berechnende Abschreibungen. | * Es wird außerdem bilanzielle Verminderung des Gewinns vorgenommen um die Summe des Abzugsbetrags vorgenommen. Dadurch verringert sich die die Bemessungsgrundlage für zu berechnende Abschreibungen. | ||
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- Der Investitionsabzugsbetrag muss im Jahr 1 in der Körperschaftssteuererklärung Anlage GK angegeben werden. Ein Nachweis über die Kaufabsicht oder detailliertere Erklärungen zum Wirtschaftsgut sind nicht erforderlich. Die Übertragung über den elektronischen Weg ist verpflichtend. | - Der Investitionsabzugsbetrag muss im Jahr 1 in der Körperschaftssteuererklärung Anlage GK angegeben werden. Ein Nachweis über die Kaufabsicht oder detailliertere Erklärungen zum Wirtschaftsgut sind nicht erforderlich. Die Übertragung über den elektronischen Weg ist verpflichtend. | ||
- Im Jahr der Anschaffung muss die Wertminderung in der E-Bilanz im Anlagespiegel eingetragen werden. Hierzu beim lexware buchhalter pro im Anlagenspiegel das Wirtschaftsgut auswählen, anschließend auf Position bearbeiten klicken. Dort kann der Herabsetzungsbetrag ausgewählt werden. | - Im Jahr der Anschaffung muss die Wertminderung in der E-Bilanz im Anlagespiegel eingetragen werden. Hierzu beim lexware buchhalter pro im Anlagenspiegel das Wirtschaftsgut auswählen, anschließend auf Position bearbeiten klicken. Dort kann der Herabsetzungsbetrag ausgewählt werden. | ||
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====== Beispiel ====== | ====== Beispiel ====== | ||
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- | Die derzeit häufigste Form der Sonderabschreibung ist die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach | + | Die derzeit häufigste Form der Sonderabschreibung ist die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach [[https:// |
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- | ==== | + | ==== Voraussetzungen ==== |
- | Voraussetzungen | + | |
Um die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sein: | Um die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sein: | ||
- | === | + | === Eigenschaften des Investitionsobjektes === |
- | Eigenschaften des Investitionsobjektes | + | |
* Das Investitionsobjekt muss beweglich sein. Das bedeutet, dass die Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Gebäude und immaterielle [[https:// | * Das Investitionsobjekt muss beweglich sein. Das bedeutet, dass die Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Gebäude und immaterielle [[https:// | ||
* Das Investitionsobjekt muss dem [[https:// | * Das Investitionsobjekt muss dem [[https:// | ||
- | === | + | === Eigenschaften des Betriebes === |
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* Das [[https:// | * Das [[https:// | ||
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* Bei Land- und Forstwirten darf der Wirtschaftswert oder Ersatzwirtschaftswert zum Ende des Vorjahres 125.000 Euro nicht überschreiten. | * Bei Land- und Forstwirten darf der Wirtschaftswert oder Ersatzwirtschaftswert zum Ende des Vorjahres 125.000 Euro nicht überschreiten. | ||
- | === | + | === Nutzung des Investitionsobjektes === |
- | Nutzung des Investitionsobjektes | + | |
* Das Investitionsobjekt muss mindestens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und dem folgenden Jahr in der inländischen Betriebsstätte verbleiben. | * Das Investitionsobjekt muss mindestens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und dem folgenden Jahr in der inländischen Betriebsstätte verbleiben. | ||
* Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und dem folgenden Jahr muss das Investitionsobjekt ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.< | * Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und dem folgenden Jahr muss das Investitionsobjekt ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.< | ||
- | ==== | + | ==== Rechtsfolgen ==== |
- | Rechtsfolgen | + | |
+ | Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf der Steuerpflichtige im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten/ | ||
- | Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf der Steuerpflichtige im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten/ |
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