verwaltung:berufsgenossenschaft
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verwaltung:berufsgenossenschaft [2024/10/24 12:45] – [Die "Wie-Beschäftigung"] marcus | verwaltung:berufsgenossenschaft [2024/10/30 12:28] (aktuell) – [Beispiele aus dem Kommunealltag] 192.168.1.93 | ||
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In §1 Satz 1 heißt es | In §1 Satz 1 heißt es | ||
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Kraft Gesetzes sind versichert: | Kraft Gesetzes sind versichert: | ||
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- | Die entscheidene Frage lautet nun: __Wann ist jemand //wie ein Beschäftigter// | + | ===== Ehrenamt: aber sicher ===== |
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+ | Wer sich freiwillig engagiert, verdient den bestmöglichen Versicherungsschutz. Hier sind besonders zwei Versicherungen sehr wichtig: | ||
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+ | * Die gesetzliche und private Unfallversicherung schützen gegen Risiken aus den Folgen von Unfällen, die Ehrenamtlichen selbst zustoßen. | ||
+ | * Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken aus dem Schaden, den Ehrenamtliche anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. | ||
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+ | Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, | ||
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+ | Versicherungsschutz können freiwillig Engagierte erhalten, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Hessen ausüben oder deren Engagement von Hessen ausgeht. | ||
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+ | Die entscheidene Frage lautet nun: __Wann ist jemand //wie ein Beschäftigter// | ||
Hierauf gibt eine {{: | Hierauf gibt eine {{: | ||
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- | Engagierte, die wie Beschäftigte tätig werden Personen ohne Beschäftigungsverhältnis sind gesetzlich unfallversichert, | + | Engagierte, die wie Beschäftigte tätig werden Personen ohne Beschäftigungsverhältnis |
- | (§ 2 Abs. 2 SGB VII). Voraussetzung hierfür ist eine unentgeltliche, | + | sind gesetzlich unfallversichert, |
- | Die Tätigkeit muss ferner unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie der in einem Beschäftigungs verhältnis ähnlich ist. Auch dieser Versicherungstatbestand ist im Engagementbereich von nicht geringer Bedeutung: | + | (§ 2 Abs. 2 SGB VII). Voraussetzung hierfür ist eine unentgeltliche, |
- | Das Fällen eines Baumes im Rahmen der Nachbarschafts hilfe, das Ausführen eines Hundes, für den man beim Tierschutzverein die Patenschaft übernommen hat, oder das Mähen öffentlicher Rasenflächen durch Anwohner zur Verschönerung des Ortsbildes – all das sind Verrichtungen, | + | ernsthafte, dem Unternehmen dienende Tätigkeit, die dem wirklichen |
+ | oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht. Die Tätigkeit | ||
+ | muss ihrer Art nach sonst von Personen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses | ||
+ | verrichtet werden können. | ||
+ | Die Tätigkeit muss ferner unter solchen Umständen geleistet werden, | ||
+ | dass sie der in einem Beschäftigungs verhältnis ähnlich ist. Auch dieser | ||
+ | Versicherungstatbestand ist im Engagementbereich von nicht geringer Bedeutung: | ||
+ | Das Fällen eines Baumes im Rahmen der Nachbarschafts hilfe, das Ausführen | ||
+ | eines Hundes, für den man beim Tierschutzverein die Patenschaft übernommen hat, | ||
+ | oder das Mähen öffentlicher Rasenflächen durch Anwohner zur Verschönerung des | ||
+ | Ortsbildes – all das sind Verrichtungen, | ||
+ | Einzelfall durch Sozialgerichte festgestellt wurde. Die Zuständigkeit des | ||
+ | jeweiligen Unfallversicherungsträgers muss erfragt werden. | ||
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+ | ==== Beispiele aus dem Kommunealltag ==== | ||
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+ | **Baustellen** - Vermutlich ja, da eine Wie-Beschäftigung vorliegt. Dieser Fall wurde in einem {{: | ||
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+ | **Erntehilfe oder andere Tätigkeiten in der Landwirtschaft - **Vermutlich ja. Die SVLFG schreibt auf ihrer Homepage: | ||
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+ | * Sie selbst, egal, ob Sie das Unternehmen allein betreiben oder zusammen mit anderen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften und dort regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind, | ||
+ | * Ihr im Unternehmen mitarbeitender Ehegatte oder Lebenspartner, | ||
+ | * Ihre ständig mitarbeitenden Familienangehörigen; | ||
+ | * Arbeitnehmer einschließlich der Saisonarbeitskräfte und der Auszubildenden (Beschäftigte) sowie | ||
+ | * __sonstige Personen, die im Unternehmen mithelfen (z. B. Aushilfen). __ | ||
+ | **Holz machen** | ||
+ | * Auf jeden Fall nicht über die SVLFG. Diese nennt auf ihrer Homepage das Holz aufbereiten ausdrücklich als Tätigkeit, die nicht abgedeckt ist. Beziehungsweise nur, wenn das Holz dem landwirtschaftlilchen Unternehmen dient. | ||
+ | * Möglicherweise als Wie-Beschäftigung aufzufassen. Finde ich - Marcus - aber für zu uneindeutig, | ||
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+ | **ehrenamtliche Tätigkeiten** | ||
+ | |||
+ | **sonstige Tätigkeiten - **Vermutlich nein. | ||
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+ | Inbesondere in Kennenlernwochen machen wir auch viel, was nicht unter die oben genannten subsummiert werden kann oder aber eben auch nicht als ehrenamtlich/ | ||
+ | |||
+ | * Arbeiten in der Küche | ||
+ | * Arbeiten auf unserem Gelände, die keine Baustellen sind: Dachrinnen sauber machen | ||
+ | * Fensterpflege | ||
+ | * Schrott wegfahren | ||
+ | * … | ||
- | === === | + | ABER: Im Jahresgespräch (30.10.2024) mit unserem Zuständigen von der UNION Versicherung, |
==== Quellen ==== | ==== Quellen ==== | ||
- | **Bundesarbeitsministerium - Wer ist versichert? | + | **Bundesarbeitsministerium - Wer ist versichert? |
**SVLFG** | **SVLFG** |
verwaltung/berufsgenossenschaft.1729766745.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/10/24 12:45 von marcus