verwaltung:berufsausbildung
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
verwaltung:berufsausbildung [2023/02/23 10:10] – angelegt 192.168.1.71 | verwaltung:berufsausbildung [2023/02/23 11:04] (aktuell) – [Notizen] 192.168.1.71 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
===== Ablegen einer Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung ===== | ===== Ablegen einer Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung ===== | ||
- | Es ist grundsätzlich möglich eine Abschlussprüfung zu einer Berufsausbildung abzulegen ohne die dazugehörige Berufsausbildung absolviert zu haben. In der Regel muss hierfür Berufserfahrung, | + | Es ist grundsätzlich möglich eine Abschlussprüfung zu einer Berufsausbildung abzulegen ohne die dazugehörige Berufsausbildung absolviert zu haben. In der Regel muss hierfür Berufserfahrung, |
- | Hier der relevante Auszug aus der Prüfungsordnung der IHK Kassel-Marburg: | + | Hier der relevante Auszug aus der [[https:// |
+ | |||
+ | \\ | ||
+ | <font calc(var(–scale-factor)*8.04px) font-family: sans-serif transform: scaleX(1.0141)/ | ||
+ | |||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | <font calc(var(--scale-factor)*12.00px) font-family: | ||
+ | |||
+ | <font calc(var(–scale-factor)*8.04px) font-family: | ||
- | <font calc(var(--scale-factor)*8.04px) font-family: | ||
- | § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen(...)(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die Bewerberin/ | ||
- | </ | ||
Zentral scheint hier der Term der beruflichen Handlungsfähigkeit zu sein, die sich anscheinend nicht nur über Arbeitszeit nachweisen lässt. | Zentral scheint hier der Term der beruflichen Handlungsfähigkeit zu sein, die sich anscheinend nicht nur über Arbeitszeit nachweisen lässt. | ||
+ | |||
+ | ==== Notizen ==== | ||
+ | |||
+ | **Notiz Telefonat mit Jörg Reusch IHK Kassel-Marburg 23.02.2023** | ||
+ | |||
+ | Vorbemerkung: | ||
+ | |||
+ | * Externe Prüflinge müssen 1,5 fache der Ausbildungszeit als Arbeitszeit nachweisen. Bei einer 3-jährigen Ausbildung (36 Monate) sind dies 54 Monate. Zu Grunde gelegt wird eine __40h Woche__. (Ausnahmen scheinen möglich zu sein, siehe oben §11 Abs. 2 Satz 3) | ||
+ | * Es werden Arbeitszeugnisse verlangt aus denen die ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen. Diese werden mit dem theoretischen Ausbildungsgang der ordentlichen Berufsausbildung abgeglichen. Kommt die Kammer zu dem Schluss das hier eine hinreichende Übereinstimmung vorliegt, wird der Prüfling zugelassen. | ||
+ | |||
+ | {{: | ||
+ | |||
+ | Zuständig für die Ausbildung von Gemüsegärtner in Hessen ist der sogenannte // | ||
+ | |||
+ | [[https:// | ||
verwaltung/berufsausbildung.1677143442.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/02/23 10:10 von 192.168.1.71