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sonnehof:13.03.2025

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 **Koordination mit Wohnhausgruppe** **Koordination mit Wohnhausgruppe**
  
-   *+   alle Veränderungen in diesem Haus müssten mit Denkmalamt abgesprochen werden, auch wenn es keiner Baugenehmigung bedürfte 
 +  * ebenso wie wir das in der Scheune gemacht haben 
 +  * Frage beim letzten Mal war inwiefern das Wohnhaus im anstehenden Bauantrag inbegriffen ist 
 +  * → Annes und Marias Einschätzung ist, dass die Maßnahmen, die im Wohnhaus geplant sind, auch weil sie einfach nur im Zusammenhang mit der Scheune stehen (Energietechnik, Brandschutz) zumindest in der Baubeschreibung erwähnt werden muss, aber auf jeden Fall genehmigungspflichtige Arbeiten z.B. Dachausbau 
 +  * → Im Baunatrag die geplanten im Wohnhaus (egal wie umfangreich) Maßnahmen gar nicht zu erwähnen wäre unklug/falsch 
 +  * für eine Variante, die annimmt, dass wir mittelfristig das Herberthaus nicht kaufen werden, und dementsprechend ausbauen, wäre vermutlich eine richtige Planung hilfreich, um Klarheit zu bekommen, wie man am besten mit den Auflagen und Einschränkungen umgehen kann.
  
-alle Veränderungen in diesem Haus müssten mit Denkmalamt abgesprochen werden, auch wenn es keiner Baugenehmigung bedürfte+**Themengruppen**
  
 +  * Wir haben in der vergangenen Woche besprochen, dass die Energie, Wohnraum und Außengestaltungsgruppen beide Häuser zusammen denken müssen.
   *   *
  
-ebenso wie wir das in der Scheune gemacht haben+→ Maria formuliert eine Arbeitsgrundlage was ihrer Meinung nach in den beiden Gebäuden naheliegende mögliche Grundrisse bzw. Wohneinheitengrößen möglich sind und welche eher aufwendig umzusetzen wären. Darauf aufbauend können wir unsere Bedarfe den geplanten Wohnräumen zuordnen.
  
-  *+**Vergabe Fachplanungen**
  
-Frage beim letzten Mal war inwiefern das Wohnhaus im anstehenden Bauantrag inbegriffen ist+nach längeren Diskussionen um die verschiedenen Angebote machen wir eine Runde
  
-  *+Max - RBS für alle Statik, Wärme und Brandschutz
  
--> Annes und Marias Einschätzung ist, dass die Maßnahmen, die im Wohnhaus geplant sind, auch weil sie einfach nur im Zusammenhang mit der Scheune stehen (Energietechnik, Brandschutz) zumindest in der Baubeschreibung erwähnt werden muss, aber auf jeden Fall genehmigungspflichtige Arbeiten z.B. Dachausbau+Stefan wie Max
  
-  *+Anne & Maria - RBS für Statik und Schallschutz, bei Wärme lieber noch mehr nachfragen, wer welchen Standard anstreben und vertreten möchte, Brandschutz lieber bei NKP bleiben, die in der Vorplanung bereits beraten haben
  
--> Im Baunatrag die geplanten im Wohnhaus (egal wie umfangreich) Maßnahmen gar nicht zu erwähnen wäre unklug/falsch+Nachfragen an die möglichen Enegie/Wärmeschutzplaner:
  
-**Vergabe Fachplanungen**+  Vergleichbarkeit der Angebote schaffen 
 +  Nachfragen bezüglich Fähigkeit uns bezüglich Förderungen zu beraten bzw. dafür zu zeichnen z.B. für KfW
  
-**Themengruppen**+→ **Wir wollen das Büro RBS für Statik und Schallschutz beauftragen**. Marcus fertigt einen Aushang an, in dem wir diese Absicht bekunden und der Kontext der noch zu beauftragenden weiteren Fachplaner dargestellt wird. Ebenso die bereits vergebenen Planungsleistungen.
  
  
sonnehof/13.03.2025.1741863397.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/03/13 11:56 von marcus