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rollen_und_pflichten_bei_fahrzeugen

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rollen_und_pflichten_bei_fahrzeugen [2020/05/25 13:04] – ↷ Seitename wurde von autos auf rollen_und_pflichten_bei_fahrzeugen geändert marcusrollen_und_pflichten_bei_fahrzeugen [2021/06/17 08:50] (aktuell) 192.168.1.165
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 Im Folgenden erklären wir dir die Unterschiede zwischen Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Fahrzeugführer. Wir empfehlen dir, die Erklärungen der Reihenfolge nach zu lesen. Denn so kannst du die Unterschiede am besten nachvollziehen. Im Folgenden erklären wir dir die Unterschiede zwischen Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Fahrzeugführer. Wir empfehlen dir, die Erklärungen der Reihenfolge nach zu lesen. Denn so kannst du die Unterschiede am besten nachvollziehen.
  
-  Die Unterschiede in Kürze +<code> 
-  Wer ist der Fahrzeughalter? +Die Unterschiede in Kürze 
-  Wer ist der Eigentümer? +Wer ist der Fahrzeughalter? 
-  Wer ist der Fahrzeugführer? +Wer ist der Eigentümer? 
-  Wer ist der Versicherungsnehmer? +Wer ist der Fahrzeugführer? 
-  Besondere Fälle: Leasing, Firmenwagen & Fahranfänger +Wer ist der Versicherungsnehmer? 
-  Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co.+Besondere Fälle: Leasing, Firmenwagen & Fahranfänger 
 +Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co.
  
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 Die Unterschiede in Kürze Die Unterschiede in Kürze
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 Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, findest du vorab eine kurze Definition der verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten. Wichtig: Es kann sein, dass eine Person alle Rollen (Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer) übernimmt. Genauso kann es aber vorkommen, dass die vier Zuständigkeitsbereiche auf vier unterschiedliche Personen verteilt sind. Genaue Erklärungen finden Sie weiter unten. Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, findest du vorab eine kurze Definition der verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten. Wichtig: Es kann sein, dass eine Person alle Rollen (Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer) übernimmt. Genauso kann es aber vorkommen, dass die vier Zuständigkeitsbereiche auf vier unterschiedliche Personen verteilt sind. Genaue Erklärungen finden Sie weiter unten.
  
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 +Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Er kümmert sich um alle Bereiche, die mit Behörden, Steuern und der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun haben.
 +Der Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Nur sie darf das Auto verkaufen. Der Eigentümer ist häufig identisch mit dem Fahrzeughalter, das muss aber nicht sein. Beim Leasing ist es zum Beispiel anders (dazu unten mehr).
 +Der Fahrzeugführer ist die Person, die am Steuer eines Wagens sitzt, also der Fahrer. Er muss einen Führerschein haben, seine Pflichten als Fahrer erfüllen und alle Verkehrsregeln einhalten. Der Fahrer und der Fahrzeughalter müssen aber nicht dieselbe Person sein: Wenn ein Auto zum Beispiel gestohlen wird, bleibt der Fahrzeughalter weiterhin verantwortlich für das Auto, der Dieb ist aber der Fahrer, sobald er am Steuer sitzt.
 +Der Versicherungsnehmer ist meistens identisch mit dem Fahrzeughalter. Denn der Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto abschließen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Fahranfängern: Sie versichern ihren Wagen häufig über ihre Eltern oder Großeltern.
  
-  Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Er kümmert sich um alle Bereiche, die mit Behörden, Steuern und der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun haben. +</code>
-  Der Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Nur sie darf das Auto verkaufen. Der Eigentümer ist häufig identisch mit dem Fahrzeughalter, das muss aber nicht sein. Beim Leasing ist es zum Beispiel anders (dazu unten mehr). +
-  Der Fahrzeugführer ist die Person, die am Steuer eines Wagens sitzt, also der Fahrer. Er muss einen Führerschein haben, seine Pflichten als Fahrer erfüllen und alle Verkehrsregeln einhalten. Der Fahrer und der Fahrzeughalter müssen aber nicht dieselbe Person sein: Wenn ein Auto zum Beispiel gestohlen wird, bleibt der Fahrzeughalter weiterhin verantwortlich für das Auto, der Dieb ist aber der Fahrer, sobald er am Steuer sitzt. +
-  Der Versicherungsnehmer ist meistens identisch mit dem Fahrzeughalter. Denn der Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto abschließen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Fahranfängern: Sie versichern ihren Wagen häufig über ihre Eltern oder Großeltern. +
  
 Wer ist der Fahrzeughalter? Wer ist der Fahrzeughalter?
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 Verkehrssicherheit & Fahrerlaubnis Verkehrssicherheit & Fahrerlaubnis
  
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 +Verkehrssicherheit: Der Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Dazu gehören zum Beispiel funktionierende Sicherheitsgurte oder unbeschädigte Reifen, aber auch das Einhalten der Termine für die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung. Wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt und ein Schaden entsteht, gilt der Fahrzeughalter als Täter.
 +Fahrerlaubnis: Der Fahrzeughalter darf laut § 21 (1) StVG nur Personen das Fahren des Wagens erlauben, die einen Führerschein besitzen und keine schweren Einschränkungen (starke Sehschwäche, Taubheit) haben. Wenn jemand den Wagen nutzen möchte, der seinen Führerschein abgegeben hat, muss der Fahrzeughalter ihn daran hindern. Tut er das nicht, sondern erlaubt das Fahren, werden für ihn laut § 21 (2) StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder eine Geldstrafe fällig. Wenn der Fahrzeughalter zum Beispiel jemanden ohne Führerschein fahren lässt oder eine Person, die nicht mehr gut sieht, kann es sein, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt. Denn er darf niemanden mit dem Auto fahren lassen, der eine Bedrohung für den Verkehr darstellt. In einem solchen Fall kann das Fahrzeug laut § 21 (3) StVG auch eingezogen werden.
 +Verkehrstauglichkeit: Der Fahrzeughalter darf nur Personen ans Steuer lassen, die verkehrstauglich sind. Das heißt: Der Fahrzeughalter muss verhindern, dass jemand den Wagen nutzt, der Alkohol im Blut hat oder unter Drogen steht.
 +Betriebserlaubnis: Wenn das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat, muss der Fahrzeughalter sicherstellen, dass niemand mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt.
  
-  Verkehrssicherheit: Der Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Dazu gehören zum Beispiel funktionierende Sicherheitsgurte oder unbeschädigte Reifen, aber auch das Einhalten der Termine für die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung. Wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt und ein Schaden entsteht, gilt der Fahrzeughalter als Täter. +</code>
-  Fahrerlaubnis: Der Fahrzeughalter darf laut § 21 (1) StVG nur Personen das Fahren des Wagens erlauben, die einen Führerschein besitzen und keine schweren Einschränkungen (starke Sehschwäche, Taubheit) haben. Wenn jemand den Wagen nutzen möchte, der seinen Führerschein abgegeben hat, muss der Fahrzeughalter ihn daran hindern. Tut er das nicht, sondern erlaubt das Fahren, werden für ihn laut § 21 (2) StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder eine Geldstrafe fällig. Wenn der Fahrzeughalter zum Beispiel jemanden ohne Führerschein fahren lässt oder eine Person, die nicht mehr gut sieht, kann es sein, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt. Denn er darf niemanden mit dem Auto fahren lassen, der eine Bedrohung für den Verkehr darstellt. In einem solchen Fall kann das Fahrzeug laut § 21 (3) StVG auch eingezogen werden. +
-  Verkehrstauglichkeit: Der Fahrzeughalter darf nur Personen ans Steuer lassen, die verkehrstauglich sind. Das heißt: Der Fahrzeughalter muss verhindern, dass jemand den Wagen nutzt, der Alkohol im Blut hat oder unter Drogen steht. +
-  Betriebserlaubnis: Wenn das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat, muss der Fahrzeughalter sicherstellen, dass niemand mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt. +
  
 Weitere Pflichten Weitere Pflichten
  
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 +Kfz-Steuer: Der Fahrzeughalter muss die Kfz-Steuer an das Hauptzollamt zahlen. Dabei muss er die festgelegte Frist einhalten. Bei Verzögerungen nimmt das Hauptzollamt sein Fahrzeug außer Betrieb und versiegelt es. Erst wenn die Kfz-Steuer bezahlt ist, kann das Fahrzeug wieder benutzt werden.
 +Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Fahrzeughalter muss laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes kann sonst über den Fahrzeughalter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt.
 +Kfz an- und ummelden: Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, das Auto anzumelden. Auch wenn er umzieht oder sich sein Name ändert (zum Beispiel durch eine Heirat), muss er bei der zuständigen Zulassungsbehörde das Auto ummelden.
  
-  Kfz-Steuer: Der Fahrzeughalter muss die Kfz-Steuer an das Hauptzollamt zahlen. Dabei muss er die festgelegte Frist einhalten. Bei Verzögerungen nimmt das Hauptzollamt sein Fahrzeug außer Betrieb und versiegelt es. Erst wenn die Kfz-Steuer bezahlt ist, kann das Fahrzeug wieder benutzt werden. +</code>
-  Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Fahrzeughalter muss laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes kann sonst über den Fahrzeughalter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt. +
-  Kfz an- und ummelden: Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, das Auto anzumelden. Auch wenn er umzieht oder sich sein Name ändert (zum Beispiel durch eine Heirat), muss er bei der zuständigen Zulassungsbehörde das Auto ummelden. +
  
 Wann muss der Fahrzeughalter haften? Wann muss der Fahrzeughalter haften?
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 Grundsätzlich gibt es nur zwei Ausnahmen, bei denen der Fahrzeughalter Schäden nicht ersetzen muss: Grundsätzlich gibt es nur zwei Ausnahmen, bei denen der Fahrzeughalter Schäden nicht ersetzen muss:
  
-  Höhere Gewalt: Laut § 7 (2) StVG muss der Fahrzeughalter keine Schäden übernehmen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis Schuld daran hat (zum Beispiel eine plötzliche Naturkatastrophe). Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter den Schaden trotz größter Sorgfalt nicht abwenden konnte. +<code> 
-  Schwarzfahrten: Nach § 7 (3) StVG muss der Fahrzeughalter den Schaden nicht übernehmen, wenn jemand ohne sein Wissen und gegen seinen Willen das Fahrzeug nutzt (zum Beispiel, wenn der Wagen gestohlen wird und der Dieb wegen kaputter Bremsen am Fahrzeug einen Unfall verursacht). Wenn aber der Fahrzeughalter den Autodiebstahl durch Fehlverhalten ermöglicht hat (er hat zum Beispiel den Schlüssel stecken lassen), ist er für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dann muss er sich am Schadensersatz beteiligen. Wie hoch der Anteil ist, entscheidet immer das zuständige Gericht.+Höhere Gewalt: Laut § 7 (2) StVG muss der Fahrzeughalter keine Schäden übernehmen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis Schuld daran hat (zum Beispiel eine plötzliche Naturkatastrophe). Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter den Schaden trotz größter Sorgfalt nicht abwenden konnte. 
 +Schwarzfahrten: Nach § 7 (3) StVG muss der Fahrzeughalter den Schaden nicht übernehmen, wenn jemand ohne sein Wissen und gegen seinen Willen das Fahrzeug nutzt (zum Beispiel, wenn der Wagen gestohlen wird und der Dieb wegen kaputter Bremsen am Fahrzeug einen Unfall verursacht). Wenn aber der Fahrzeughalter den Autodiebstahl durch Fehlverhalten ermöglicht hat (er hat zum Beispiel den Schlüssel stecken lassen), ist er für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dann muss er sich am Schadensersatz beteiligen. Wie hoch der Anteil ist, entscheidet immer das zuständige Gericht.
  
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 Wer ist der Eigentümer? Wer ist der Eigentümer?
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 Der Fahrzeugführer, also der Fahrer eines Wagens, hat verschiedene Pflichten: Der Fahrzeugführer, also der Fahrer eines Wagens, hat verschiedene Pflichten:
  
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 +Der Fahrer braucht laut § 4 (1) der FeV eine Fahrerlaubnis.
 +Laut § 11 FZV muss er den Fahrzeugschein während der Fahrt mit sich führen. Denn das bedeutet normalerweise, dass der Fahrzeughalter es ihm erlaubt hat, das Auto zu nutzen.
 +Der Fahrer muss alle in § 23 der StVO genannten Pflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, vor der Fahrt zu überprüfen, ob das Auto verkehrssicher ist.
  
-  Der Fahrer braucht laut § 4 (1) der FeV eine Fahrerlaubnis. +</code>
-  Laut § 11 FZV muss er den Fahrzeugschein während der Fahrt mit sich führen. Denn das bedeutet normalerweise, dass der Fahrzeughalter es ihm erlaubt hat, das Auto zu nutzen. +
-  Der Fahrer muss alle in § 23 der StVO genannten Pflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, vor der Fahrt zu überprüfen, ob das Auto verkehrssicher ist. +
  
 Wann muss der Fahrzeugführer haften? Wann muss der Fahrzeugführer haften?
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 Die Zuständigkeiten können beim Leasing folgendermaßen geregelt sein: Die Zuständigkeiten können beim Leasing folgendermaßen geregelt sein:
  
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 +Eigentümer: Das ist die Leasinggesellschaft, denn ihr gehört der Wagen rechtmäßig. Nur sie darf ihn verkaufen.
 +Fahrzeughalter: Das ist der jeweilige Kunde (auch Leasingnehmer genannt). Ihm überträgt die Leasinggesellschaft die Nutzung und Haltung des Autos. Das heißt, er kann das Fahrzeug nutzen, muss aber auch alle Pflichten eines Fahrzeughalters erfüllen.
 +Fahrer: Das ist immer die Person, die am Steuer des Autos sitzt. Wenn zum Beispiel der Fahrzeughalter einem Freund den Wagen leiht, ist der Freund der Fahrer, solange er am Steuer sitzt. Häufig findet man in Verträgen auch die Bezeichnung „Besitzer“.
 +Versicherungsnehmer: Normalerweise ist die Person, die den Leasingvertrag abschließt, der Versicherungsnehmer. Das heißt: Der Fahrzeughalter ist meistens auch der Versicherungsnehmer. Wichtig ist hier: Beim Leasing reicht eine Kfz-Haftpflicht nicht aus, fast alle Anbieter verlangen eine Vollkaskoversicherung. Die Kosten dafür zahlt aber nicht der Leasinganbieter, sondern der Leasingnehmer.
  
-  Eigentümer: Das ist die Leasinggesellschaft, denn ihr gehört der Wagen rechtmäßig. Nur sie darf ihn verkaufen. +</code>
-  Fahrzeughalter: Das ist der jeweilige Kunde (auch Leasingnehmer genannt). Ihm überträgt die Leasinggesellschaft die Nutzung und Haltung des Autos. Das heißt, er kann das Fahrzeug nutzen, muss aber auch alle Pflichten eines Fahrzeughalters erfüllen. +
-  Fahrer: Das ist immer die Person, die am Steuer des Autos sitzt. Wenn zum Beispiel der Fahrzeughalter einem Freund den Wagen leiht, ist der Freund der Fahrer, solange er am Steuer sitzt. Häufig findet man in Verträgen auch die Bezeichnung „Besitzer“. +
-  Versicherungsnehmer: Normalerweise ist die Person, die den Leasingvertrag abschließt, der Versicherungsnehmer. Das heißt: Der Fahrzeughalter ist meistens auch der Versicherungsnehmer. Wichtig ist hier: Beim Leasing reicht eine Kfz-Haftpflicht nicht aus, fast alle Anbieter verlangen eine Vollkaskoversicherung. Die Kosten dafür zahlt aber nicht der Leasinganbieter, sondern der Leasingnehmer. +
  
 Das solltest du beachten: Eine solche Verteilung ist in den meisten Fällen durch Leasinggesellschaften vorgesehen, das muss aber nicht so sein. Welche Zuständigkeiten du beim Leasing genau hast, kommt also immer auf deinen Leasingvertrag und die darin festgehaltenen Regelungen an. Firmenwagen Das solltest du beachten: Eine solche Verteilung ist in den meisten Fällen durch Leasinggesellschaften vorgesehen, das muss aber nicht so sein. Welche Zuständigkeiten du beim Leasing genau hast, kommt also immer auf deinen Leasingvertrag und die darin festgehaltenen Regelungen an. Firmenwagen
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 Laut der WirtschaftsWoche sind bei Firmenwägen die Zuständigkeiten folgendermaßen aufgeteilt: Laut der WirtschaftsWoche sind bei Firmenwägen die Zuständigkeiten folgendermaßen aufgeteilt:
  
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 +Fahrer: Das sind Sie als Arbeitnehmer. Das heißt: Dein Arbeitgeber erlaubt dir das Fahren mit dem Firmenwagen. Du bist aber nicht der Fahrzeughalter. Das heißt: Du musst auch nicht die Pflichten des Fahrzeughalters erfüllen.
 +Eigentümer, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer: Für alle drei Zuständigkeitsbereiche ist Ihr Arbeitgeber (Firma) zuständig. Das heißt, dein Arbeitgeber schließt auch die Kfz-Versicherung ab. Wenn du aber als Fahrer einen Schaden oder einen Unfall verursachst, musst du normalerweise die Selbstbeteiligung bezahlen.
  
-  Fahrer: Das sind Sie als Arbeitnehmer. Das heißt: Dein Arbeitgeber erlaubt dir das Fahren mit dem Firmenwagen. Du bist aber nicht der Fahrzeughalter. Das heißt: Du musst auch nicht die Pflichten des Fahrzeughalters erfüllen. +</code>
-  Eigentümer, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer: Für alle drei Zuständigkeitsbereiche ist Ihr Arbeitgeber (Firma) zuständig. Das heißt, dein Arbeitgeber schließt auch die Kfz-Versicherung ab. Wenn du aber als Fahrer einen Schaden oder einen Unfall verursachst, musst du normalerweise die Selbstbeteiligung bezahlen.+
  
 Welchen Versicherungsschutz das Auto hat, kannst du normalerweise in deinem Vertrag zur Nutzung des Firmenwagens nachlesen. Abweichende Halterschaft bei Fahranfängern Welchen Versicherungsschutz das Auto hat, kannst du normalerweise in deinem Vertrag zur Nutzung des Firmenwagens nachlesen. Abweichende Halterschaft bei Fahranfängern
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 In einem solchen Fall sind die Zuständigkeiten für Lisas Wagen wie folgt aufgeteilt: In einem solchen Fall sind die Zuständigkeiten für Lisas Wagen wie folgt aufgeteilt:
  
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 +Eigentümer: Lisa ist die Eigentümerin. Denn ihre Mutter hat Lisa den Wagen zur freien Verfügung geschenkt. Wenn Lisa möchte, kann sie das Auto auch verkaufen.
 +Fahrer: Lisa ist auch die Fahrerin des Autos.
 +Fahrzeughalter: Lisa ist die Fahrzeughalterin. Zwar meldet Sabine den Wagen ihrer Tochter bei der Versicherung an, Lisa nutzt das Auto aber und ist dafür verantwortlich. Ihr Name steht im Fahrzeugschein, deshalb ist Lisa die Fahrzeughalterin.
 +Versicherungsnehmer: Weil nicht Lisa, sondern ihre Mutter die Versicherung abgeschlossen hat, ist Sabine die Versicherungsnehmerin. Das heißt: Sabine zahlt den Versicherungsbeitrag für ihren eigenen Wagen, aber auch Lisas Auto ist unter ihrem Namen als Zweitwagen angemeldet. So kann Lisa vom Schadenfreiheitsrabatt ihrer Mutter profitieren und ist direkt mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ½ versichert. Normalerweise beginnen Fahranfänger ohne die Versicherung über Eltern oder Großeltern bei der SF-Klasse 0. Wenn Lisa irgendwann eine eigene Kfz-Versicherung abschließen möchte, wird sie in die SF-Klasse 0 eingestuft, außer ihre Mutter überschreibt ihr den Rabatt.
  
-  Eigentümer: Lisa ist die Eigentümerin. Denn ihre Mutter hat Lisa den Wagen zur freien Verfügung geschenkt. Wenn Lisa möchte, kann sie das Auto auch verkaufen. +</code>
-  Fahrer: Lisa ist auch die Fahrerin des Autos. +
-  Fahrzeughalter: Lisa ist die Fahrzeughalterin. Zwar meldet Sabine den Wagen ihrer Tochter bei der Versicherung an, Lisa nutzt das Auto aber und ist dafür verantwortlich. Ihr Name steht im Fahrzeugschein, deshalb ist Lisa die Fahrzeughalterin. +
-  Versicherungsnehmer: Weil nicht Lisa, sondern ihre Mutter die Versicherung abgeschlossen hat, ist Sabine die Versicherungsnehmerin. Das heißt: Sabine zahlt den Versicherungsbeitrag für ihren eigenen Wagen, aber auch Lisas Auto ist unter ihrem Namen als Zweitwagen angemeldet. So kann Lisa vom Schadenfreiheitsrabatt ihrer Mutter profitieren und ist direkt mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ½ versichert. Normalerweise beginnen Fahranfänger ohne die Versicherung über Eltern oder Großeltern bei der SF-Klasse 0. Wenn Lisa irgendwann eine eigene Kfz-Versicherung abschließen möchte, wird sie in die SF-Klasse 0 eingestuft, außer ihre Mutter überschreibt ihr den Rabatt. +
  
 Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co. Häufig gestellte Fragen: Haftung, Bußgeld & Co.
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 Bei einem Unfall zahlt grundsätzlich, wer ihn verursacht hat und die Verantwortung dafür trägt. Wer etwas beschädigt, muss auch Schadensersatz leisten. Das kann Bei einem Unfall zahlt grundsätzlich, wer ihn verursacht hat und die Verantwortung dafür trägt. Wer etwas beschädigt, muss auch Schadensersatz leisten. Das kann
  
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 +entweder der Fahrzeugführer sein, also der Fahrer (wenn eine falsche Fahrweise dazu geführt hat),
 +oder der Fahrzeughalter (wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war oder der Fahrzeughalter seine Pflichten nicht eingehalten hat und es deshalb zum Unfall gekommen ist).
  
-  entweder der Fahrzeugführer sein, also der Fahrer (wenn eine falsche Fahrweise dazu geführt hat), +</code>
-  oder der Fahrzeughalter (wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war oder der Fahrzeughalter seine Pflichten nicht eingehalten hat und es deshalb zum Unfall gekommen ist). +
  
 Wenn mehrere Beteiligte einen Unfall verursacht haben, kommt es darauf an, wie er genau entstanden ist. Dann kann es sein, dass mehrere Personen den Schaden anteilig bezahlen müssen. Das beurteilt normalerweise das zuständige Gericht. Wann zahlt die Kfz-Versicherung? Wenn mehrere Beteiligte einen Unfall verursacht haben, kommt es darauf an, wie er genau entstanden ist. Dann kann es sein, dass mehrere Personen den Schaden anteilig bezahlen müssen. Das beurteilt normalerweise das zuständige Gericht. Wann zahlt die Kfz-Versicherung?
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